Der Absolutismus –schrankenlose Machtentfaltung

Herausbildung des Absolutismus

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges änderten sich die Herrschaftsstrukturen in den meisten europäischen Ländern:

  • In England behaupteten die Stände, als Parlament, ihre Stellung als gleichwertige Macht neben dem König. Der Weg zur parlamentarischen Monarchie stand hier offen.
  • In Polen hingegen erlangten die Stände die Oberhand über das Königtum. Das Land verfiel in Anarchie und wurde für Jahrhunderte die Beute machtgieriger Nachbarn.
  • In den meisten anderen europäischen Staaten, u. a. in Spanien, Portugal und Frankreich, siegte jedoch das Königtum über die Stände, und der König übte fortan mehr oder weniger die alleinige Macht aus.

Der Sieg des Königtums hatte vor allem folgende Ursachen:
Die Auflösung der alten sozialen Ordnung in den Wirren des Zeitalters der Reformation und Glaubenskriege von 1500 bis 1648 hatte ein allgemeines Verlangen nach Wiederherstellung der staatlichen Ordnung erzeugt. Diese schien in der Person eines Monarchen am ehesten verbürgt.
So kam es zur Herausbildung der Regierungsform des Absolutismus. Diese war für das ganze Zeitalter zwischen dem Westfälischen Frieden 1648 und der Französischen Revolution von 1789 namensgebend.

Im Absolutismus war der Monarch der alleinige Inhaber der Herrschaftsgewalt. Er war nicht an die bestehenden Gesetze des Landes gebunden, sondern ausschließlich dem göttlichen Recht unterworfen.
„Der Staat bin ich“ – dieser dem französischen König LUDWIG XIV. zugeschriebene Ausspruch bringt die Gleichsetzung von Staat und Herrscher im Absolutismus auf eine knappe Formel.

Versuche zur Legitimation des Absolutismus

Es gab viele Gelehrte, die versuchten, die Berechtigung von Monarchen zur absoluten Herrschaft wissenschaftlich zu untermauern:
Einer der bedeutendsten war der Franzose JEAN BODIN (1530 bis 1596). Er vertrat den Gedanken der absoluten Macht und unbedingten Souveränität des Königs über sein Territorium. Seine Ausführungen gipfelten in der Behauptung, dass der Herrscher über allem stehe und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet sei. Dabei berief er sich auf die Bibel und die Vernunft: Die Erfahrung lehre, so BODIN, dass die Anarchie schlimmer sei als jede Tyrannei, und da Gott, wie deutlich sichtbar sei, nicht alle Menschen gleich erschaffen habe, entspreche es dem Naturgesetz, dass die einen regieren und die anderen gehorchen. Wer seinen „natürlichen Fürsten“ missachte, der missachte auch Gott, ist seine logische Schlussfolgerung.
Ein anderer Gelehrter präzisierte die Stellung des Königs in der Gesellschaft noch schärfer:

„Gott ist der König der Könige; ihm kommt es zu, sie zu unterrichten und zu leiten als seine Diener ... Die Fürsten handeln also als Gottes Diener und Statthalter auf Erden. Durch sie übt er seine Herrschaft aus ... Deshalb ist ... der königliche Thron nicht der Thron eines Menschen, sondern Gottes selber.“

Macht kommt von Gott – der absolutistische Regierungsstil

Aus solchen und ähnlichen Begründungen leiteten die absoluten Herrscher auch ihre göttliche Legitimität ab, wenn sie sich auf ihr Gottesgnadentum beriefen. Sie waren deshalb auch immer weniger bereit, andere Autoritäten und Gewalten anzuerkennen, sodass sich ein spezieller absolutistischer Regierungsstil entwickelte:

  • Die absolutistischen Monarchen drangen mit Anweisungen in alle, auch ursprünglich autonome gesellschaftliche Bereiche ein. Sie veränderten u. a. die Ordnung in den Städten und Dorfgemeinden, reglementierten das Kirchenleben, das Brauchtum der Bevölkerung und legten Hand an die Freiheit der Universitäten.
  • Charakteristisch für den absolutistischen Regierungsstil war auch das Kabinettsystem: Der Monarch stützte sich auf Räte, die ein von den anderen Behörden unabhängiges Kabinett bildeten. Es wurde meist als Geheimer Rat oder als Staatsrat bezeichnet. Mit seiner Hilfe betrieben die Monarchen Diplomatie, erteilten sogenannte „Kabinettsorder“, die Gesetzeskraft hatte und erklärte selbst Kriege.
  • Die Monarchen brachten das Militärwesen unter ihre Gewalt. Garnisonen und Stadtwachen ersetzten die bisher üblichen Bürgermilizen. Die Söldnerheere verschwanden. An ihre Stelle traten stehende Heere, die jederzeit verfügbar waren. Der Fürst warb für diese nun in seinem eigenen Namen Soldaten an und verpflichtete sie auf sich. Er sorgte für Ausrüstung und ernannte Offiziere. Wenn das Geld knapp wurde, verkaufte er notfalls auch einmal „seine“ Soldaten.
  • Auch die Gerichtshoheit lag in der Hand des Herrschers. Prozessakten wurden nicht mehr von Juristen und Gerichtshöfen bearbeitet, sondern allein vom Monarchen, dem ein Stab juristischer Berater zur Seite stand.

Das Beispiel Frankreichs und Deutschland

Das augenfälligste Beispiel und der Modellfall absoluter Herrschergewalt war die Regentschaft König LUDWIGS XIV. von Frankreich. Dessen Regierungsstil fand seinen Ausdruck vor allem in einer glanzvollen Hofhaltung.
Deren Ausstrahlung zog auch viele deutsche Fürsten in ihren Bann und regte sie zur Nachahmung an. Die Auswirkungen sind noch heute sichtbar: Nirgendwo sonst in Europa ist die Zahl der barocken Schlösser so groß wie in Deutschland. Selbst der kleinste Landesherr wollte es dem Sonnenkönig LUDWIG XIV. gleichtun und seine Residenz zu einem „Klein-Versailles“ ausbauen.
In Deutschland existierte im Unterschied zu Frankreich kein einheitlicher Zentralstaat, da der Westfälische Friede 1648 die fürstliche Landeshoheit entsprechend Reichsrecht festgeschrieben hatte. Deshalb konnte sich hier der Absolutismus nur auf der Ebene der Landesfürsten durchsetzen. Die Situation in Deutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg begünstigte sogar die Ausbildung absolutistischer Fürstenstaaten noch; war doch die Überwindung der verheerenden Kriegsfolgen und der Wiederaufbau durch intensive staatliche Planung und Lenkung besser und schneller zu leisten.

Versailles – prachtvolles Zentrum des absolutistischen Frankreich

Versailles – prachtvolles Zentrum des absolutistischen Frankreich

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