Gewerkschaften sind unabhängige Verbände von lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmern, die sich zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen sowohl im Betrieb als auch allgemein in Wirtschaft und Politik zusammengeschlossen haben.
Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen.
Vollbeschäftigung beinhaltet aus volkswirtschaftlicher Sicht die Auslastung aller Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden). Im engeren Sinne bezieht sich die Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit.
Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1).