Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a.
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt.
Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen.
Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1).