Arbeitgeberverbände

Die Arbeit der Arbeitgeberverbände hört mit den Tarifverhandlungen nicht auf, es werden auch Hilfestellungen bei der Umsetzung der Tarifverträge in den einzelnen Betrieben gegeben. Weiterhin werden die Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, die Verbände erstellen Richtlinien und Empfehlungen für den Einsatz und die Anwendung neuer Technik, entwickeln neue Konzepte für die Berufsbildung und praktizieren Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Ausbildung, erfassen aktuelle internationale tarifpolitische Entwicklungen und beraten in politischen Fragen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Dachorganisation der Arbeitgeberverbände in Deutschland (z. B. Gesamtmetall, Bundesarbeitgeberverband Chemie etc.). Die BDA vertritt die gemeinsamen sozial- und gesellschaftspolitischen Interessen der privaten Wirtschaft gegenüber Parteien, Parlament und Regierung sowie gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Die wichtigsten Aufgaben der BDA sind:
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Ausländerpolitik, Berufsbildung, berufliche Rehabilitation, Bildungspolitik, Familienpolitik, Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftspolitik, Internationale Sozialpolitik, Lohn- und Tarifpolitik, Mitbestimmung im Betrieb, Sozialversicherung.

Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

Als Beispiel sei der Arbeitgeberverband Gesamtmetall näher vorgestellt.

Gesamtmetall und seine Geschichte (kurzer Abriss)

1890
Gründung des Verbandes Deutscher Metallindustrieller mit Sitz in Berlin, kurz darauf umbenannt in Gesamtverband deutscher Metallindustrieller

1918
Grundsteinlegung für die Tarifautonomie mit dem Stinnes-Legien-Abkommen;
gegenseitige Anerkennung von Arbeitgebern und Gewerkschaften und ihrer Koalitionsfreiheit. Verständigung über die grundsätzlichen Fragen der Wirtschafts- und Sozialverfassung, Gründung des gemeinsamen Zentralausschusses zur Durchführung. Entwicklung des Tarifvertragssystems der Weimarer Republik

1933
Selbstauflösung der Arbeitgeberverbände nach Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten

1947
Bildung der Arbeitsgemeinschaft der Eisen- und Metallindustrie für die britische Zone

1949
(Neu-) Gründung des Spitzenverbandes aller Arbeitgeberverbände der Metallindustrie unter dem Namen Gesamtverband der Metallindustriellen
Arbeitgeberverbände mit Sitz in Wiesbaden, später in Köln. Eintreten für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft

1990
Gründung der neuen ostdeutschen Landesverbände

Die Organe des Verbandes

Die Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung (zuständig u.a. für den Haushaltsplan, die Entlastung von Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung), der Vorstand und das Präsidium. Dem Vorstand gehören die Vorsitzenden der regionalen Mitgliedsverbände an. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Verbandes (soweit nicht Sache der Mitgliederversammlung), insbesondere Beratungen und Beschlussfassungen bei Tarifthemen. Diese Aufgaben können auf einen Verhandlungskreis übertragen werden. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister und drei Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Verband nach außen.

Aufgaben

Die Tarifpolitik ist die zentrale Aufgabe von Gesamtmetall und seinen regionalen Mitgliedsverbänden.
Im Umfeld der Tarifverhandlungen bedeutet dies:

  • Neue Tarifkonzepte zu entwickeln,
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Tarifabschlüsse zu analysieren,
  • Strategien für die Tarifrunde vorzubereiten,
  • während der Tarifrunde die Verhandlungen zu koordinieren und
  • die Solidarität im Arbeitskampf zu sichern.

Aber Tarifpolitik umfasst mehr als das Aushandeln von Tarifabschlüssen. Die Abschlüsse müssen umgesetzt werden. Eine ganze Reihe von Dienstleistungen wird angeboten, um bei der Gestaltung der betrieblichen Praxis behilflich zu sein. Dementsprechend breit gefächert sind auch die Aufgaben des Verbandes:

1. Hilfe bei der Umsetzung der Tarifverträge
Vor allem kleineren und mittleren Betrieben ist die ideale Umsetzung des Tarifvertrages zu ermöglichen. Etwa durch Seminare, praktische Leitfäden, Broschüren und die Fachleute in den Verbänden vor Ort, die beratend zur Seite stehen.

2. Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
Gesamtmetall wirkt an der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts mit und erarbeitet gemeinsam mit Vertretern aus anderen Verbänden und Unternehmen in Grundsatzfragen einheitliche arbeitsrechtliche Positionen. In Arbeitskreisen werden Broschüren, Merkblätter, Musterverträge oder Dokumentationen erarbeitet, die den Mitgliedsunternehmen bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen helfen.


3. Entwicklung arbeitswissenschaftlicher Programmatik
Neue Techniken stellen neue Anforderungen – womit Arbeit, Arbeitszeit und berufliche Qualifikationen den neuen Bedingungen angepasst werden müssen. Gesamtmetall entwickelt Richtlinien und Empfehlungen für den Einsatz und die Anwendung neuer Techniken, die das Verhältnis von Mensch und Arbeit gestalten helfen.


4. Konzeptionen für die Berufsbildung
Gesamtmetall wirkt mit an der Entwicklung moderner Konzepte für die Berufsbildung und informiert in der Öffentlichkeit über die Ausbildung in den Metall- und Elektro-Berufen. Im Rahmen des Bundesinstitutes für Berufsbildung hat Gesamtmetall
gemeinsam mit der IG Metall die industriellen Metall- und Elektroberufe neu geordnet – und so die Grundlage für einen leistungsstarken Facharbeiter-Nachwuchs der Betriebe geschaffen. Außerdem hat Gesamtmetall eine Reihe von berufskundlichen Filmen und Broschüren aufgelegt; in denen bundesweit eingesetzten Infomobilen können sich Schüler umfassend und kompetent über die Berufswelt der Metall- und Elektro-Industrie informieren.

5. Internationale Sozialpolitik
Gesamtmetall erfasst und analysiert aktuelle internationale tarifpolitische Entwicklungen – in den europäischen Nachbarstaaten, wichtigen Industrienationen und den Ländern Osteuropas. Gesamtmetall vertritt die Interessen der deutschen Metall- und Elektro-Industrie bei der westeuropäischen Organisation der M+E-Arbeitgeberverbände (W.E.M.), dem internationalen Arbeitsamt ILO und – im Rahmen der BDA – bei den Ausschüssen der Europäischen Union.

6. Öffentlichkeitsarbeit
Während der Tarifverhandlungen gilt es, die Position und die Vorschläge der Metallarbeitgeber zu erklären und über die aktuellen Entwicklungen in unserer Branche zu informieren. Gesamtmetall entwickelt dabei gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden die publizistische Linie und klärt.

7. Politikberatung
Im Vorfeld von neuen Gesetzen oder Verordnungen, vor allem bei den Hearings, beraten und informieren die Experten von Gesamtmetall über die Auswirkungen für die Metall- und Elektro-Industrie.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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