Für die Ableitung eines Produktes von Funktionen gilt:
Integriert man auf beiden Seiten, so folgt nach der Summenregel der Integralrechnung
Somit lässt sich der folgende Satz formulieren:
- Sind u und v im Intervall differenzierbare Funktionen sowie und im Intervall stetig, so gilt
.
Die auf diesem Satz fußende Integrationsmethode nennt man „partielle Integration“, um anzudeuten, dass ein Restintegral bleibt, d.h., man integriert nur teilweise – nur partiell.
Dieses Restintegral ist entweder ein bekanntes Grundintegral oder es muss weiter evtl. abermals partiell integriert werden.
Beispiel 1:
Für diesen Integranden findet sich keine geeignete Substitution. Wendet man die partielle Integration an, muss man entscheiden, welchen der beiden Faktoren im Integranden man für u und welchen man für v´ einsetzt.
Setzt man nach obiger Formel:
Hätte man
Das hierbei entstandene Restintegral ist komplizierter als das bei der ersten Ersetzung. Es ist also wichtig, eine geschickte Zuordnung zu den Ausdrücken in der Formel vorzunehmen.
Beispiel 2:
Hierfür erhält man mit also zunächst
Es wird eine weitere partielle Integration notwendig.
Man setzt , womit insgesamt folgt:
Beispiel 3:
Man setzt
Damit ergibt sich:
Beispiel 4:
Wir wenden das Verfahren der partiellen Integration an.
Mit ergibt sich:
Damit erhält man:
Unter Verwendung dieses Resultats lassen sich nun schrittweise auch die folgenden Integrale berechnen:
Ausgehend von diesen Spezialfällen lässt sich folgende Rekursionsformel herleiten:
(mit )