- Satz: Es sei und V eine Stamfunktion von v. Dann ist F mit eine Stammfunktion von f:
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Beispiel 3:
=
1. Lösungsweg:
Da cos x die Ableitung von sin x ist, substituiert man z = sin x, woraus folgt.
Damit gilt:
2. Lösungsweg:
Man kann ebenso -sin x als Ableitung von cos x auffassen und setzt
z = cos x. Damit gilt: -.
Also:
Die Probe durch Differenzieren zeigt die Richtigkeit auch dieser zweiten Lösung.
Unter Verwendung der Beziehung lässt sich zeigen, dass die beiden Lösungen identisch sind.
Beispiel 4:
Durch die Umformung steht im Zähler der Integrandenfunktion die Ableitung des Nenners.
Deshalb bietet sich die Substitution
Damit gilt:
Spezialfall der Substitutionsregel
Ist die Zählerfunktion des Integranden die Ableitung der Nennerfunktion, wie in Beispiel 4, lässt sich dies zu folgender Methode verallgemeinern.
- Es gilt als Spezialfall der Substitutionsregel:
Diese Regel wird manchmal auch als „logarithmisches Integrieren“ bezeichnet.
Bei der Berechnung bestimmter Integrale der Form
kann man in der Resultatsangabe anstelle der Stammfunktion auch die Stammfunktion verwenden, d. h. man braucht nicht wieder „zu resubstituieren“, wenn gleichzeitig die Integrationsgrenzen a und b durch u(a) und u(b) ersetzt werden.
Beispiel 5: