Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten.
Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion.
Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten.
Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem aufdie Bekämpfung der Armut,die nachhaltige soziale Entwicklung unddie schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber.
Im Zuge der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes gewinnen die Gemeinsame Handelspolitik, die Wettbewerbspolitik, der Ausbau der transeuropäischen Netze und in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verkehrspolitik zunehmend an Bedeutung.