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- 2.2 Kinematik
- 2.2.6 Überlagerung von Bewegungen
- Überlagerung gleichförmiger und gleichmäßig beschleunigter Bewegungen
Beispiele für eine solche Überlagerung sind die Bewegung einer Hochspringerin (Bild 1) oder ein mit bestimmter Geschwindigkeit in einem anfahrenden Zug laufender Fahrgast. Beim letztgenannten Beispiel setzen sich eine gleichförmige und eine gleichmäßig beschleunigte Bewegung zusammen.
Die beiden Teilbewegungen ergeben eine resultierende (zusammengesetzte) Bewegung . Für diese resultierende Bewegung können Wege und Geschwindigkeiten rechnerisch oder zeichnerisch ermittelt werden. Dabei ist der vektorielle Charakter von Weg und Geschwindigkeit zu beachten. Für die Überlagerung von Bewegungen gilt das Unabhängigkeitsprinzip, das auch als Superpositionsprinzip bezeichnet wird. Es lautet:
Führt ein Körper gleichzeitig mehrere Teilbewegungen aus, so überlagern sich diese Teilbewegungen unabhängig voneinander zu einer resultierenden Gesamtbewegung.
Die Teilbewegungen können die gleiche Richtung oder die entgegengesetzte Richtung haben oder einen beliebigen Winkel zueinander bilden. Es gelten die in der Übersicht (Bild 2) dargestellten Zusammenhänge. Man kann die resultierende Geschwindigkeit rechnerisch oder zeichnerisch ermitteln.
Aus der Übersicht (Bild 2) wird auch deutlich, dass der senkrechte Wurf nach unten bzw. nach oben, der waagerechter Wurf und der schräge Wurf spezielle Fälle der Überlagerung einer gleichförmigen Bewegung und des freien Falles sind. Genauere Informationen zu den verschiedenen Würfen sind unter den betreffenden Stichwörtern zu finden.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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