Überlagerung gleichförmiger Bewegungen

So ergibt sich z. B. die Gesamtbewegung eines Flugzeuges aus der Teilbewegung aufgrund des Antriebes und der Teilbewegung aufgrund der Bewegung der Luft (Luftströmung).

Die Bewegung einer Schwimmerin, die quer zur Strömungsrichtung eines Flusses schwimmt, setzt sich aus einer Teilbewegung aufgrund der Schwimmbewegungen und einer Teilbewegung aufgrund der Strömung des Flusses zusammen.

Die beiden Teilbewegungen ergeben eine resultierende Bewegung oder zusammengesetzte Bewegung . Für diese resultierende Bewegung können Wege und Geschwindigkeiten rechnerisch oder zeichnerisch ermittelt werden. Dabei ist der vektorielle Charakter von Weg und Geschwindigkeit zu beachten.

Für die Überlagerung von Bewegungen gilt das Unabhängigkeitsprinzip , das auch als Superpositionsprinzip bezeichet wird. Es lautet:

Führt ein Körper gleichzeitig mehrere Teilbewegungen aus, so überlagern sich diese Teilbewegungen unabhängig voneinander zu einer resultierenden Gesamtbewegung.

Die Teilbewegungen können die gleiche Richtung oder die entgegengesetzte Richtung haben oder einen beliebigen Winkel zueinander bilden. Es gelten die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Zusammenhänge.

Bild

Für die Wege gelten die gleichen Überlegungen wie für die Geschwindigkeiten. Das gilt für die zeichnerische Zusammensetzung ebenso wie für die genannten Gleichungen. Setzt man in den Gleichungen statt der Teilgeschwindigkeiten und der Gesamtgeschwindigkeit die entsprechenden Wege ein, so erhält man die Zusammenhänge für die Wege. Zu beachten ist hierbei, dass für gleichförmige Bewegungen s = v t gilt.

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