Bildung und Ausbildung

Der Bildungsbegriff

Im Deutschen besitzt der Bildungsbegriff durch seine besondere sprachliche, kulturelle und historische Prägung eine komplexe Bedeutung. Sie offenbart sich vor allem an der Unterscheidung zwischen Bildung und Erziehung. Das Englische kennt für beide Aspekte zum Beispiel nur einen Begriff: education. Im Lauf der Geschichte hat sich der Inhalt des Bildungsbegriffes gewandelt.

Für die Entwicklung in Deutschland besonders wichtig war der preußische Bildungsreformer WILHELM VON HUMBOLDT (1767–1835). Das von ihm entworfene Bildungsideal strebte die Persönlichkeitsentwicklung um ihrer selbst willen und nicht zur Erlangung eines materiellen Zieles an. Der moderne Bildungsbegriff steht demgegenüber gleichermaßen für das in einer Gesellschaft überlieferte Wissen, für Werte und Normen, wie für einen lebenslangen Entwicklungsprozess des Einzelnen, in dem die geistigen und praktischen Fähigkeiten sowie die personalen und sozialen Kompetenzen beständig erweitert werden.

Das Bildungswesen

In Deutschland gilt aufgrund von Art. 7 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ (siehe PDF "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 7"). Für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind in der Bundesrepublik überwiegend die 16 Bundesländer zuständig. Das Bildungswesen ist in der Bundesrepublik als duales Bildungssystem organisiert, d. h. es existieren grundsätzlich die Bildungszweige der schulischen Allgemeinbildung und der beruflichen Ausbildung.

Diesem dualen System beigeordnet sind vier Bildungsbereiche:

  • ein elementarer Bildungsbereich, vertreten v. a. durch die Kindergärten, die der schulischen Allgemeinbildung vorausgehen;
     
  • ein primärer Bildungsbereich, vertreten durch die Grundschulen, die die erste, noch nicht weiter differenzierte Stufe der schulischen Allgemeinbildung umfassen;
     
  • ein darauf aufbauender und stark differenzierter sekundärer Bildungsbereich, der im Wesentlichen durch ein dreigliedriges Schulsystem geprägt ist: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, ergänzt einerseits durch Gesamtschulen, die diese drei Schularten mehr oder weniger unter einem Dach integrieren, sowie andererseits durch Sonderschulen;
     
  • ein ebenfalls stark differenzierter tertiärer Bildungsbereich in Gestalt von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen von Unternehmen, Verbänden, Parteien und Kirchen.

Der sekundäre Bildungsbereich kann alternativ auch über Abendgymnasien und Kollegs des tertiären Bildungsbereiches durchlaufen werden. Als so genannter zweiter Bildungsweg soll Erwachsenen damit die Möglichkeit eröffnet werden, versäumte schulische Qualifikationen nachzuholen (Bild 2).

Schule

Der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erstreckt sich zugleich auf die Aufgaben von Unterricht und Erziehung wie auch auf die von Beratung und Betreuung. Der Schule wird damit eine ausschlaggebende Sozialisations-, Erziehungs-, Selektions- und Legitimationsfunktion zugewiesen. Für Funktion und Struktur der Schule sind die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes maßgebend:

  • Demokratie,
  • Sozialstaat,
  • Rechtsstaat.

Seit Mitte der 1990er-Jahre hat der Begriff der Schulautonomie große Bedeutung erlangt. Er umfasst u. a. die Profilierung der Einzelschule innerhalb des von den Landeskultusministerien vorgegebenen gesetzlichen Rahmens. Weiterhin kennzeichnet Schulautonomie die Schule als Lebensraum und fordert u. a. die Vermittlung von

  • selbstorganisiertem Lernen,
  • Konfliktfähigkeit,
  • Flexibilität,
  • kreativem Denken,
  • Fähigkeit zu Kommunikation und Teamarbeit,
  • Interesse an Neuerungen usw.

Darüber hinaus geht es um die Offenheit der Schule, ihre Orientierung als gemeinde- bzw. stadtbezogener Lernort, um Handlungsorientierung. Es geht letztlich um den Wechsel von der einseitigen Wissensvermittlung zur Kompetenzausbildung.

Das Grundgesetz und die Schulgesetze der Bundesländer erlauben neben den öffentlich-staatlichen Schulen auch allgemeinbildende und berufsbildende Privatschulen (Ersatzschulen) in freier Trägerschaft (nach erfolgter staatlicher Genehmigung).

Grundstruktur des deutschen Bildungswesens

Grundstruktur des deutschen Bildungswesens

Vergleich der europäischen Schulsysteme

Ein Vergleich der europäischen Schulsysteme zeigt, dass in Europa das schulische Leben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren grundsätzlich in ähnlichen Bahnen verläuft, und zwar hinsichtlich

  • Schulpflicht,
  • Fächerangebot,
  • Stundenvolumen,
  • Klassenlehrermodell und
  • Qualifizierung der Lehrkräfte.

In allen europäischen Staaten haben die Kinder und Jugendlichen auf dem Bildungsweg im Wesentlichen die gleichen großen Etappen zurückzulegen. Weitgehende Übereinstimmungen gibt es auch hinsichtlich der Fächer des schulischen Lehrplans. Dennoch zeigen sich im Schulwesen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Staaten. So sind beispielsweise der Aufbau und die Dauer der Bildungsgänge sowie die Rangfolge der Fächer unterschiedlich. Lehren und Lernen sind in verschiedene Strukturen eingebettet und werden mit sehr unterschiedlichen Methoden praktiziert (siehe PDF "Bildung auf einen Blick - Wesentliche Aussagen in der Ausgabe 2005").

Die Dauer der Schulpflicht liegt heute in fast allen europäischen Staaten zwischen neun und zehn Jahren. Die Schullaufbahn ist allgemein in drei große Abschnitte unterteilt:

  • vorschulische Erziehung,
  • Primarbildung (Grundschule) und
  • Sekundarbildung (höhere Schulbildung).

Die Dauer der einzelnen Abschnitte variiert jedoch von Staat zu Staat deutlich. Auch die vorschulische Erziehung ist sehr unterschiedlich organisiert. Sichtbar besteht eine Tendenz zu einem früheren Schuleintritt. Die Primarbildung (primärer Bildungsbereich) umfasst in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer sowie in Österreich nur vier Schuljahre. In den nordischen Staaten, in Portugal und in zahlreichen EU-Beitrittsstaaten ist die Schulpflicht als einheitlicher und durchgehender Bildungsgang bis zur 9. oder 10. Jahrgangsstufe organisiert (so genanntes „integriertes Schulsystem“). Der Übergang in den Bereich der Sekundarbildung (sekundärer Bildungsbereich) erfolgt hier im Alter von 15 oder 16 Jahren.

Unübersehbar ist innerhalb der Europäischen Union die Tendenz der Dezentralisierung staatlicher Kompetenzen und ihrer vermehrten Verlagerung auf örtliche Ebenen oder auf die Einzelschule. Obwohl die Verantwortung für die grundlegende Bildung weiterhin bei den öffentlichen Behörden liegt, sind die Schulen europaweit doch autonomer geworden. Das geht einher mit der Verpflichtung, die angestrebten Entwicklungen in einem Schulprogramm transparent zu fixieren. In diesem Zusammenhang entstehen neue Formen der Schulverwaltung (Verwaltungsgremien innerhalb der Einzelschule, Maßnahmen der Qualitätskontrolle usw.). Als Instrument für die Analyse eines Bildungssystems werden zunehmend landesweite Prüfungen genutzt. In der zeitlichen Organisation des Unterrichts wie auch in der Programmatik zeigt sich eine immer größere Flexibilität. Unterschiedlich ist auch die Finanzierung der Schulen organisiert.

Im Wesentlichen lassen sich drei Modelle unterscheiden:

  • Im ersten Modell werden alle Entscheidungen auf zentraler bzw. oberster staatlicher Zuständigkeitsebene getroffen.
     
  • Im zweiten Modell werden die Entscheidungen zwischen dem Staat, der für die Finanzierung der Personalkosten zuständig bleibt, und den örtlichen Behörden, die die übrigen Kosten tragen, aufgeteilt.
     
  • Im dritten Modell werden alle Entscheidungen von den örtlichen Behörden getroffen.

Erfahrungen (z. B. in England) zeigen, dass die finanzielle Autonomie von Privatschulen nicht nur eine gewisse Unabhängigkeit in pädagogischen Belangen mit sich führt, sondern auch gegenüber anderen Schulen eine Wettbewerbssituation schafft, deren Auswirkungen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz nicht unproblematisch ist. Als Reaktion darauf zeigt sich allerdings eine Tendenz zunehmenden zivilgesellschaftlichen Engagements zugunsten der Wahrung demokratischer Grundsätze im Bildungswesen.

Bildungspolitik

In den aktuellen Diskussionen über Fragen der Bildungspolitik steht der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Bildungsraumes im Vordergrund. Internationale Leistungsvergleiche wie zum Beispiel die PISA-Studien (PISA – Programme for International Student Assessment) haben in der Bundesrepublik eine lebhafte öffentliche Auseinandersetzung über Ziele und Leitbilder von Bildung angeregt. Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass zur Weiterentwicklung des Bildungssystems ein Wandel in der Systemsteuerung sowie Qualitätssicherung an Schulen und Hochschulen notwendig ist. Globalisierungsprozesse und der Strukturwandel in der Arbeitswelt zwingen zu verkürzten Ausbildungszeiten im Schul- und Hochschulbereich und erfordern den Ausbau von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung nach Berufsausbildung und Studium.

Einigkeit besteht insbesondere darüber, dass im Bereich der schulischen Ausbildung die Einführung von Bildungsstandards zur Sicherung von Schulqualität notwendig ist. Zum Beispiel wird folgendes Maßnahmepaket zur Verbesserung der Schulbildung in Deutschland vorgeschlagen:

  • „Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung und eines altersgerechten Lernens;
     
  • Maßnahmen zur Veränderung der Lehr- und Lernkultur mit dem Ziel, eine stärkere Individualisierung von Lernprozessen zu ermöglichen, die zunehmende Selbststeuerung von Lernen zu befördern und Schüler zunehmend reale und problemorientierte Aufgaben des „wirklichen“ Lebens lösen zu lassen;
     
  • Maßnahmen zur wirksamen individuellen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund;
     
  • Maßnahmen zum Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen;
     
  • Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage verbindlicher Standards sowie ergebnisorientierter Evaluation bei erweiterter Verantwortung der Einzelschule;
     
  • Maßnahmen hinsichtlich der Öffnung der Schule für das Umfeld und der Entwicklung von Kooperationen mit Nachbarn, Sportvereinen, Kirchen, Künstlern, freien Trägern der Jugendarbeit;
     
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung;
     
  • Maßnahmen zur Verstärkung des Paradigmenwechsels in der Lehrerfortbildung, von der Qualifizierung der einzelnen Lehrkraft zu ihrer Qualifizierung in Teams und in der Schule, sowie zu einer praxisnäheren Lehrerausbildung als ein wichtiges Moment der notwendigen Bildungsoffensive.“ (Döbert, Hans: Schulentwicklung in internationaler Perspektive, in: Lernwelten 1/2002, S. 10 f.)

Damit einhergehend wird allerdings daraufhin hingewiesen, dass eine solche Bildungsoffensive kostspielig ist. Doch bestehe die wichtigste Erfahrung der Bildungsentwicklung in Europa darin, Ausgaben für die Bildung als Investitionen in die Zukunft einer Gesellschaft und nicht nur als Kostenaspekt zu begreifen und zu praktizieren.

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