Umweltschutz im privaten Hauhalt

Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung im Haushalt

In der Abfallwirtschaft unterscheidet man in

  • Abfallvermeidung,
  • Abfallverwertung,
  • Abfallbeseitigung und
  • Abfallentsorgung (Sammelbegriff für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen).

Abfallgesetz von 1986

Die Vermeidung von Abfällen ist mit dem Abfallgesetz von 1986 zum Schwerpunktthema für eine ökologische Orientierung der Abfallwirtschaft geworden.

Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) 1991

Basierend auf den § 14 des Abfallgesetzes von 1986 erließ das Bundesumweltministerium 1991 die „Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen" (VerpackV).

Duales System Deutschland (DSD) 1991

Von der Wirtschaft wurde 1991 ein Sammelsystem für Verpackungen eingerichtet. Damit reagierte die Wirtschaft auf die durch die VerpackV vorgeschrieben Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen.

Berliner Landesabfallgesetz von 1993

Durch §1 wurde die Abfallvermeidung zum obersten Ziel der Abfallwirtschaft.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996)

Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Das Gesetz regelt z. B. Grundsätze und Pflichten der Erzeuger von Abfällen sowie Entsorgungsträger, die Informationspflichten und Überwachung, Produktverantwortung, Planungsverantwortung, Betriebsorganisation.

Vermeidung von Abfällen im Haushalt

Die Abfallvermeidung ist ein Beitrag der Industrie, des Handels, der öffentlichen Hand und der Verbraucher zur Verminderung des Mülls und Schonung der natürlichen Ressourcen.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung durch die Haushalte

  • Verwendung von Stoffbeuteln oder Einkaufskörben,
  • Bevorzugung von Recyclingprodukten,
  • Kauf von Lebensmitteln von regionalen Produzenten (geringere Transportwege, frische Ware, Förderung der regionalen Wirtschaft),
  • Einkauf von losen Produkten ohne Verpackungen (Markt, Bioläden),
  • Verzicht auf Einwegverpackungen,
  • Vorrang von Großverpackungen vor verpackungsintensiven Kleinverpackungen,
  • Verwendung von nachfüllbaren Verpackungen (Wasch- und Reinigungsmittel),
  • gut recycelbare Verpackungsmaterialien auswählen (Glas, Pappe, Papier),
  • Verzicht auf Verpackungen, die bei der Herstellung große Umweltbelastungen hervorrufen (PVC, Aluminium),
  • langlebige Produkte sind Wegwerfprodukten vorzuziehen (Papiertaschentücher durch Stofftaschentücher ersetzen, Verarbeitungsqualität beim Kauf von Schuhen beachten),
  • Auffüllung von Druckerpatronen.

Verwertung von Abfällen

Bei der Abfallverwertung werden die Verfahren zur Rückgewinnung von verwertbaren Bestandteilen in Abfällen angewendet. Zu den Verfahren gehört auch die Nutzung der frei werdenden Energie bei der Abfallverbrennung. Durch die Rückführung der Sekundärrohstoffe werden die vorhandenen Ressourcen geschont. Ein weiterer Vorteil der Verwertung ist, dass weniger Müllverbrennungsanlagen und Deponieräume beansprucht werden müssen.

Stoffliche VerwertungEnergetische Verwertung
• der Hauptzweck der Verwertung besteht in der Nutzung des Abfalls und in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials• Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff
• Substitution von Rohstoffen durch
das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen

• Anforderungen: feuerungs
technischer Wirkungsgrad > 75 % Heizwert der Abfälle
> 11 MJ/kg TS (Megajoule = 1 Million Joule je kg Trockensubstanz), keine Stützfeuerung verwenden

• chemische und rohstoffliche Verwertung
(Rückgewinnung von Glas, Papier
und Kunststoffen aus unsortiertem Abfall)
• Nutzung der Abwärme
• werkstoffliche Verwertung
(Rückgewinnung von sortenreinen Verpackungsstoffen)
• die Nutzung der Energie steht im Vordergrund und nicht die Schadstoffbeseitigung (sparen von Beseitigungskosten)

Für stoffliche und energetische Verwertung besteht kein Vorrangverhältnis.

Maßnahmen zur Unterstützung der Abfallverwertung durch die Haushalte

  • Weiternutzung von Gebrauchsgütern (Flohmarkt, Tauschringe, karitative Einrichtungen),
  • Verpackungen nach Materialien getrennt in die Sammelbehälter einwerfen,
  • Vermeidung von Fehleinwürfen,
  • die Getrenntsammlung sollte im Haushalt schon beginnen.

Unter Recycling versteht man die Produktion von neuen Gütern, bei der nicht vermeidbare Abfälle (Produkte oder Produktionsabfälle) wiederverwendet werden. Recycling beinhaltet aber auch die Wiederverwendung zerstörungsfrei demontierter Bauteile (alte Computerchips als Bauteile von Elektrospielzeugen).

Beseitigung von Abfällen

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

Anfallende Energie oder Abfälle sind soweit wie möglich zu nutzen. Wenn diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck ist, handelt es sich trotzdem um Abfallbeseitigung (siehe Kriterien für stoffliche und energetische Abfallverwertung). Die Beseitigung von Hausabfällen wird durch die TA-Siedlungsabfall geregelt.

Man unterscheidet beim Siedlungsabfall in pflanzliche Abfällel, Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, sonstige Abfälle wie Straßenkehricht und Sonderdienste.

Hausmüll setzt sich u.a. zusammen aus:

  • Gartenabfällen und Küchenresten
  • Feinmüll (Asche)
  • Mittelmüll (Steine, Ton)
  • Papier
  • Glas
  • Kunststoffen
  • Pappe
  • Verpackungsverbund
  • Problemabfällen.

Beitrag der privaten Haushalte zum Klimaschutz, Wohlfahrt und zur Wirtschaftlichkeit

Neben den Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verminderung gibt es noch eine Vielzahl von Maßnahmen durch die sich private Haushalte aktiv am Umweltschutz beteiligen können. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Energieeffizienzmaßnahmen wie die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Senkung des Energiebedarfes durch den Einsatz von Dämmmaterial, Doppel-/Dreifach-Verglasung, Wärmetauscher elektronischen Regelungsprodukten und von hocheffizienten Heizkesseln. Auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hilft den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Energieeffizienzmaßnahmen sind gekennzeichnet durch ihre positive Wirkung auf die Umwelt (Klimaschutz) und eine gleichzeitige Reduzierung der laufenden Energiekosten. Maßnahmen mit diesem Doppeleffekt nennt man auch No-regret-Maßnahmen.

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