- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 6 Globalisierung und Global Governance
- 6.3 Global Governance und Entwicklungspolitik
- 6.3.3 Deutsche und europäische Entwicklungspolitik
- Akteure der Entwicklungszusammenarbeit (Deutschland)
Entwicklungszusammenarbeit wird von einer Vielzahl von Akteuren aus dem staatlichen und nicht staatlichen Bereich realisiert.
Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Leitung des Ministeriums besteht aus der Ministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und dem beamteten Staatssekretär sowie deren Referentinnen, Referenten und Büros.
Das BMZ gliedert sich in vier Abteilungen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten:
In Schwerpunktländern der Zusammenarbeit und bei entwicklungspolitisch bedeutenden internationalen Organisationen (z. B. UNO, OECD, EU, FAO) setzen das BMZ und das Auswärtige Amt Referentinnen und Referenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem BMZ ein. Deren Aufgabe besteht darin, die fachlichen Kenntnisse des BMZ in die deutschen Auslandsvertretungen einzubringen und die entwicklungspolitischen Aktivitäten vor Ort zu koordinieren. Darüber hinaus ist das BMZ in den Direktorien von Weltbank und regionalen Entwicklungsbanken mit eigenen Fachkräften vertreten.
Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit, was die finanzielle und technische Zusammenarbeit betrifft, wird vor allem durch folgende Institutionen durchgeführt:
Nach dem Entwicklungshelfergesetz ist Entwicklungshelfer, „wer mit einem staatlich anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes in einem Entwicklungsland ohne Erwerbsabsicht einen mindestens zweijährigen Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt des Landes beizutragen“.
Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander. Zu den mehreren Tausend entwicklungspolitischen NGOs gehören
mit lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Aktionsbasis. Es sind vor allem private, kirchliche und politisch orientierte Träger, die programm- und projektorientierte Entwicklungszusammenarbeit in Bereichen wie
leisten. Zu den NGOs, die die Bundesregierung seit über 40 Jahren fördert, gehören vor allem Kirchen, politische Stiftungen und andere fachlich, personell und finanziell leistungsfähige Träger mit langjährigen Erfahrungen.
In der nicht staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit spielen die Kirchen eine herausragende Rolle. In den über vier Jahrzehnten ihres entwicklungspolitischen Engagements konnten sie in vielen Entwicklungsländern nachhaltige Beiträge leisten, um Armut zu lindern, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und die politische Bewusstseinsbildung zu beeinflussen.
Die seit 1992 bestehende Kooperation zwischen Staat und Kirchen ist vor allem deshalb stabil, weil sie mit unterschiedlichen, aber sich einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele verfolgt:
Kardinal KARL LEHMANN, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, erklärte am 07.11.2001 beim Festakt zum 40-jährigen Bestehen des BMZ:
„Das BMZ und die beiden großen Kirchen in Deutschland verbindet eine lange, intensive und fruchtbare Zusammenarbeit. … Die Entwicklungspolitik sollte der Sache des Friedens dadurch dienen, dass sie bei ihrer eigenen Sache bleibt: der Bekämpfung der Massenarmut in ihren vielfältigen, nicht allein materiellen Dimensionen und Erscheinungsformen.“
Die Bundesregierung bzw. das BMZ arbeiten eng mit den 1962 von den Kirchen gegründeten Zentralstellen zusammen:
Seitens der Kirchen sind sie die Hauptansprechpartner für das BMZ im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Im Kern besteht die Kooperation in der Mitfinanzierung bedeutender Vorhaben der Kirchen durch das BMZ. Die Zentralstellen wählen die Projekte eigenständig aus und vergeben die BMZ-Zuwendungen eigenverantwortlich. Beide Zentralstellen sind in kirchliche Hilfswerke eingebunden:
Die Kirchen tragen ihre Aktivitäten aus Eigenmitteln und Spenden zu großen Teilen selbst. Sie werden aber auch durch Fördermittel des BMZ unterstützt. Während sich das BMZ bei der Umsetzung seiner Konzepte zur Konflikt- und Krisenprävention auch auf die Erfahrungen kirchlicher Entwicklungsdienste stützt, fördern die Kirchen ihrerseits aktiv den Aktionsplan 2015 der Bundesregierung zur weltweiten Armutsbekämpfung.
Als ein Beispiel dafür kann ein Dialogprojekt in Burkina Faso angesehen werden:
In Dori, einem Ort mit überwiegend muslimischer Bevölkerung im Nordosten des westafrikanischen Staates, wurde vor über 30 Jahren die UFC-Diori (Union Fraternelle des Croyants de Dori) gegründet. Die Geschwisterliche Vereinigung der Gläubigen von Dori vereinte Christen und Muslime zunächst zu dem Zweck, Brunnen zu bauen. Aus dieser Initiative, die von KZE/MISEREOR gefördert und vom BMZ mit finanziellen Mitteln unterstützt wird, ist inzwischen ein umfassendes ländliches Entwicklungsprogramm geworden. Es erreicht 380 000 Menschen. Seit 1971 wurden 281 Brunnen gebaut. In den letzten zehn Jahren kamen 28 Wasser-Rückhaltebecken hinzu. Diese Arbeit steht in enger Verbindung mit der Entwicklung der Dorfgemeinschaft, der Entwicklung von Landbauprogrammen für eine standortgerechte Bewirtschaftung, der Durchsetzung von Maßnahmen zur Lagerung und Vermarktung der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte, dem Kampf gegen Bodenerosion durch Aufforsten sowie der Durchführung von Aus- und Fortbildungsprogrammen für Landwirte. Zur Wirksamkeit des Projekts stellte ein Prüfbericht Ende der 1990er-Jahre fest, dass sich Gruppen und Dörfer zunehmend solidarischer organisieren, die Abwanderung von Jugendlichen abnimmt, Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten geschaffen wurden.
Die erfolgreiche Verwirklichung des Projekts zeigt, dass Entwicklungszusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen nicht auf bloße Förderung kirchlicher Projekte gerichtet ist. Sie zielt vielmehr auf strukturelle Veränderungen der Lebenssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Gelingt es, die natürlichen Ressourcen eines Landes dauerhaft gerechter zu verteilen, trägt das mit dazu bei, Konflikten vorzubeugen. Voraussetzung dafür ist ein ständiger Dialog, der geprägt ist vom Respekt vor anderen Religionen und der die Zusammenarbeit mit ihnen anstrebt.
Zu den politischen Stiftungen der Parteien gehören:
Die politischen Stiftungen fördern Institutionen sowie gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa mit dem Ziel,
Unterstützt werden insbesondere Gewerkschaften und Parteien. Die politischen Stiftungen fördern Bildungseinrichtungen und Selbsthilfeorganisationen in ländlichen Gebieten, gesellschaftspolitische Erwachsenenbildung, die Entwicklung der Medien und den sozialwissenschaftlichen Forschungsbereich.
Über die amtskirchlich oder parteipolitisch gebundenen Organisationen hinaus engagieren sich auch viele andere private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Programme und Projekte der privaten Träger enthalten vor allem Unterstützungsmaßnahmen, um die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsgruppen verbessern zu helfen, Menschenrechte einzuhalten und die Sozialstruktur zu stärken. Zu der Vielzahl der Träger zählen:
Bedingungen für finanzielle Zuschüsse durch das BMZ sind:
Die im Auftrag des BMZ tätige Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit (bengo) unterstützt und berät private Träger bei der Antragstellung.
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