Von der ersten Gewerbeordnung 1891 über das Betriebsrätegesetz von 1920 entstand das Betriebsverfassungsgesetz, welches noch heute seine Gültigkeit hat und die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten definiert.Betriebsräte vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft eines Unternehmens....
Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen.