Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank (bzw. Europäischen Zentralbank) zu unterhalten.
Ursprünglich dient diese Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank.
Die Zentralbank kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Damit sind die Mindestreserven heute zu einem wichtigen Mittel der Kredit- und Konjunkturpolitik geworden. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.
Die Mindestreserve gehörte also zum Instrumentarium der Zentralbank, auch die Europäische Zentralbank verfügt über dieses geldpolitische Instrument (Bild 1).
Der Mindestreservesatz der EZB beträgt zwei Prozent. Dieser Satz gilt für täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Geldmarktpapiere und Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren. (Daneben sind noch weitere Verbindlichkeiten mindestreservepflichtig, aber mit einem Mindestreservesatz von null Prozent).
Das Mindestreserve-Soll ist nicht täglich, sondern im kalendertäglichen Durchschnitt als Guthaben bei der Zentralbank zu halten. Die Banken können die Mindestreserveguthaben deshalb auch als Arbeitsguthaben für ihren laufenden Zahlungsverkehr nutzen. Die Mindestreserve wirkt deshalb am Geldmarkt als Puffer, der starke Liquiditätsausschläge ausgleicht und die Zinsentwicklung ermöglicht.
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Stand: 2010
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