KONSTANTIN I., DER GROSSE tolerierte seit dem Edikt von Mailand 313 die christliche Religion. Er berief 325 das erste ökumenische Konzil von Nikäa (auch: Nicaea) wegen des Arianischen Streits ein.
Im Zentrum des Streites der Kirchenfürsten stand die trinitarische Frage: Die Frage nach dem Verhältnis des Vaters (GoTT) zum Sohne (Christus). Liegt hier also
Der Alexandriner ARIUS hatte gelehrt, dass GoTT unteilbar und unveränderlich sei, dass Jesus Christus (der Sohn) nicht wie der Vater seit Ewigkeit besteht, deshalb vom Vater auch nicht geschaffen wurde, also Geschöpf Gottes sein müsse. Als „Logos“ nehme Jesus Christus eine Zwischenstellung zwischen Gott und Welt ein.
„Der Logos ist andersartig und unähnlich in jeder Hinsicht der Wesenheit und Eigenart des Vaters. Geteilt von Natur und fremd und getrennt und andersartig und so, daß sie nichts miteinander zu tun haben, sind die Wesenheiten des Vaters und des Sohnes.“ (ARIUS)
Durch den Sohn habe Gott alles andere geschaffen. Christus war nach Meinung des ARIUS ein Mittler zwischen Gott und Mensch.
Daraufhin war ARIUS bereits im Jahre 318 mit seinen Anhängern auf der Synode von Alexandria exkommuniziert (aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen) worden. Das Konzil sollte nun den großen Kirchenstreit beenden und klären, wer recht habe: ARIUS oder sein Gegner ANTHANASIUS von Alexandria.
Auf dem Konzil setzte sich (zunächst) die katholische Meinung durch, dass der Sohn (Jesus Christus) zwar „empfangen, doch nicht erschaffen“ worden und demnach „von gleicher Substanz“ wie der Vater sei. Der Sohn sei also Teil des „dreieinigen Gottes“ (NT, Johannes, 4,24) („Dreieinigkeit“ = Trinität). Führer und Sprecher der Nicäner war ANTHANASIUS von Alexandria:
Das nicäanische Glaubensbekenntnis lautete schließlich:
„Wir glauben an einen Gott,
Die aber sagen: ,es gab eine Zeit, da er nicht war‘, und: ,ehe er geboren ward, war er nicht‘, und: ,aus Nichtseiendem ist er geworden‘, oder die behaupten, er sei aus einer anderen Hypostase oder Wesenheit (als der Vater), oder der Sohn Gottes sei (geschaffen oder) wandelbar oder veränderlich, die verdammt die katholische und apostolische Kirche.“
KONSTANTIN I. ließ die Lehre des ARIUS von den versammelten rund 300 Bischöfen des Konzils von Nikaea (ARIUIS selbst war ebenfalls anwesend) verdammen. ARIUS selbst und zwei seiner Getreuen wurden nach Illyrien verbannt. Seine Schriften wurden verbrannt.
Bereits kurz nach dem Edikt von Nikaea begann sich der Arianismus im Osten des Römischen Reiches gegen den Katholizismus zu behaupten und durchzusetzen. KONSTANTIN hob darauf 328 die Verbannung des ARIUS auf. Dagegen wurde ANTHANASIUS vom Kaiser Ende 335 nach Trier verbannt. ARIUS sollte 336 wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen werden, er starb jedoch am Abend vor dem festgesetzten Sonntag in Konstantinopel.
Viele germanische Völker (unter ihnen die Goten) traten dem Christentum arianischer Prägung bei. Auf dem Reichskonzil in Scardia (343) begann die Kirchenspaltung: Die Kirche des Ostens (die spätere orthodoxe Kirche) exkommunizierte die Anhänger des ANTHANASIUS (Athanasier), während die Kirche des Westens (die spätere katholische Kirche) die Anhänger des ARIUS (Arianaer) exkommunizierte (aus der Kirche ausschloss).
Das Konzil von Sardica wurde nicht als ökumenisches Konzil anerkannt.
Zwar konnte unter KONSTANTIUS II. (350) die Kirche noch einmal vereint werden und THEODOSIUS verordnete 380 das Nicaeum als allein gültig, das zweite ökumenische Konzil in Konstantinopel 381 verabschiedete jedoch ein in Jerusalem übliches Taufbekenntnis als „nicaeno-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis“ und verdammte alle Formen des Arianismus. Das siebente ökumenische Konzil in Nicaea 787 war das letzte gemeinsame Konzil der West- und der Ostkirche.
Weitere Beschlüsse:
Das Konzil von Nikaea beschloss, dass alle Christen Ostern am gleichen Tag feiern sollten. Das Datum des Osterfestes wurde deswegen für alle verbindlich auf den ersten Sonntag nach Frühlingsvollmond festgelegt.
Stand: 2010
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