- Lexikon
- Geschichte
- 5 Mittelalter
- 5.2 Byzantinisches Reich
- 5.2.1 Die Entstehung des Byzantinischen Reiches
- Justinian I., der Große
Er wurde 482 n. Chr. in Tauresium (in der Nähe von Skopje) geboren und starb am 11.11. 565 in Konstantinopel.
JUSTINIAN erbte von seinem Onkel JUSTIN I. das römische Kaisertum. Er regierte in der Osthälfte des Römischen Reiches einen Vielvölkerstaat: Im Norden siedelten Reste
im Süden und im Osten waren
zuhause. Ihnen gemeinsam war eine hellenistische Kultur, die auf der Sprache und Kultur Griechenlands fußte. Obwohl sein Einfluss anfangs nur den östlichen Teil des Römischen Reiches umfasste, gingen er und seine Vorgänger von der Unteilbarkeit des Römischen Reiches aus. Erst spätere Historiker führten den Begriff Byzanz (bzw. Byzantinisches Reich) ein.
JUSTINIAN I. unterwarf mithilfe THEODORAs den Nikaaufstand einer gemeinsamen Revolte der beiden Zirkusparteien von Konstantinopel, der „Grünen“ und der „Blauen“, vom 11. bis 18.1. 532 gegen die kaiserliche Zentralgewalt JUSTINIANs I. Kaiserin THEODORA schlug mithilfe der Feldherren BELISAR und NARSES den Aufstand blutig nieder, in dessen Verlauf u.a. der erste Bau der Hagia Sophia in Flammen aufging.
JUSTINIAN war bestrebt, das westliche Teilreich, das in jahrelangen Kämpfen an germanische Stämme gefallen war, wieder in das Römische Reich einzugliedern. Er eroberte durch seine Feldherren BELISAR und NARSES einen großen Teil des heutigen Spanien. Die Ostgoten in Italien konnten dem Ansturm der oströmischen Truppen jedoch noch 20 Jahre standhalten.
533 zog seine Armee gegen das Königreich der Wandalen in Nordafrika und eroberte es 534. Mit Ausnahme von Gallien und Nordspanien gelangte so Westrom wieder unter den Einfluss des römischen Kaisertums.
JUSTINIAN I. begründete die Verflechtung von
im Byzantinischen Reich. Im Kampf gegen das Heidentum schloss er 529 die Athener Philosophenschule. Kirchenpolitisch suchte er den Ausgleich mit den Monophysiten (Konzil 553). Er ließ von 532 bis 537 die Hagia Sophia als Krönungskirche der oströmischen Kaiser neu erbauen und gab dem Rechtsleben eine feste Grundlage durch das Corpus Iuris Civilis.
Das Corpus Iuris Civilis ist eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser JUSTINIAN I. 528–542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst:
Das Corpus Iuris Civilis fasste zunächst ältere Gesetze zusammen:
Später (bis 534 n. Chr.) wurden hinzugefügt:
Das Corpus Iuris Civilis wurde im Mittelalter durch die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in Deutschland zur Geltung (Rezeption). Als „Gemeines Recht“ galt es teilweise bis zum In-Kraft-Treten des BGB (1900).
Mit dem „Corpus Iuris Civilis“ wurde die Rechtspolitik unter Kaiser KONSTANTIN DEM GROSSEN fortgeführt, der ein Gesetz (codex Theodosianus) erließ, die z. B. Homosexualität im Römischen Reich unter Strafe stellte. JUSTINIAN forderte für diesen Strafbestand den Tod durch das Schwert:
Novelle 77:„.. das Laster sei eine Eingebung des Teufels, von der Jeder ablassen solle, damit nicht Gott das gesamte Volk deswegen strafe; denn wegen solcher Laster käme Hungersnot und Seuchen. Wer in dieser lasterhaften Gewohnheit verharre, solle getötet werden, damit nicht der Staat (durch göttliche Rache) Schaden erleide.“
Dieses Gesetz wirkte durch das Mittelalter sogar noch bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts nach.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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