Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt.
Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden: die des Bundes, der Länder und der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände.
Die Aufgabenbereiche des privaten Haushaltes als wirtschaftliche Einheit haben viele Ähnlichkeiten mit denen von Unternehmen. Das aus der Betriebswirtschaft stammende Widerspruchsdreieck „Ökonomie – Soziologie – Ökologie“ findet also auch hier seine Anwendung.
* 05.09.1638 LUDWIG XIV. in Saint-Germain-en-Laye† 01.09.1715 LUDWIG XIV. in VersaillesIm Jahre 1643 starb LUDWIGS Vater LUDWIG XIII. So wurde der erst 5-jährige LUDWIG 1643 zum König ernannt.