Man unterscheidet
Beide Arten unterscheiden sich in Wortwahl, Ausdrucksweise und Zeitform, wenn der mündliche Bericht einer nicht „offiziellen“ Person mitgeteilt wird. Der Leser/Hörer soll sachlich, wahrheitsgemäß und möglichst vollständig, d. h. lückenlos informiert werden.
Im Bericht sind persönliche Stellungnahmen zu vermeiden.
Der Berichtende beschränkt sich auf das Wesentliche der Geschehnisse.
Der Leser/Hörer wird darüber informiert,
Häufig enthält der Bericht auch Hinweise zu den Folgen eines Geschehens.
Ein schriftlicher Bericht wird im Präteritum verfasst, da sich das Geschehen in der Vergangenheit ereignet hat und abgeschlossen ist. Präsens wird nur an den Stellen verwendet, an denen der Berichtende über das informiert, was gerade passiert oder was immer so stattfindet.
Bestimmte, immer wieder auftretende Fragen sind zur Überprüfung eines bereits abgefassten Berichts hilfreich:
Folgende Berichtsformen sind möglich:
Nachrichten vom November.
Alterthümer und Ausgrabungen.
Rottenburg am Neckar. Bei Ausgrabung von Dr. Naibt zu Niederau, am Eingange zu den sieben Thälern entdeckten Saierquelle, wurde, außer vielen römischen Münzen von Aurichalcum, Erz und Kupfer, ein 1 1/2 Fuß hoher und 1 Fuß breiter Denkstein aufgefunden, auf welchem Apollo (Grannus), schön gelockt, die Füße verschränkt, sich auf eine Urne stützend, in erhabener Pose abgebildet ist. Auch in der Umgegend unserer Stadt wurden wieder mehrere bedeutende römische Alterthümer, als Gefäße aus Siegelerde, 1 Fuß Durchmesser, worauf interessante Gegenstände in Kranichen, abgebildet sind, aufgefunden; ferner Scherben, worauf mit dem Stempel der Name der alten Römerstadt Sumlocenne eingedruckt, auf einem andern mit dem Griffel locenne Julius Camlius Sevir eingeritzt ist, so daß Rottenburg als die Römerstadt Sumlocenne nun durch drei Aufschriften auf Denksteinen und durch sieben auf Gefäßen beurkundet ist.
(In: Morgenblatt für gebildete Stände. Kunstblatt. Nr. 3. Dienstag, den 10. Januar 1837, Stuttgart, Tübingen: Cotta, S. 12)
Auß Rom / vom 3. Jenner
Der Principe Distigliano hat durch einen Currier von Napoli dem König in Spania ein Danckbrieff zugeschickt / das er zu einem Grandconfilier In Spannia verordnet worden / auch die abwechslung seiner Herschafft Sabionetta in Lumbardia gegen einräumung der Stere Aversa, Nolla, Meropoli und Cassal zu S. Marie in Capua, so in allem 500000 Cronen wert 250000. Cronen bahrgelt bestetiget, der ist willens sich in Spannia zu seinem Officio zu begeben. In Neapoli vacirt wegen absterben des Bäbstlichen Nunctij das einkommen der Kirchen zu Pavia, von 12000. Cronen / so dem Cardinal franco ubergeben werden solle / allda zu Neapoli hat der Signor Allessandria Monti vom Babst daß generalat uber seine Galleren erlangt / und ist dem Herzogen von Nevers von deß Herzogen di Mantua Agenten ein sehr stattliches Pancket gehalten worden / wegen deß angefangenen Baw auff dem Monte Cavallo vor den Babst so 200000. Cronen kosten solle / hat man bereit 20000. Cronen hergeschaffen. Sonst hat die Stadt Rimini zu Dancksagung wegen er deß Cardinals Nazareth, 2. Adelspersohnen mit einem Present von 4000 Cronen vor den Bapst allher gesandt / gleichfals ist man im werck der Tyber uberschwemmung zu verhüten / welches auff 40000. Cronen kosten wird / deswegen man auff alle mittel / Gelt auffzubringen.
(In: Aller Fuernemmen und gedenckwuerdigen Historien / so sich hin unnd wider in Hoch unnd Nieder Teutschland / auch in Franckreich/ Italien/ Schott und Engelland/Hisspanien/Hungern/Polen/Siebenbürgen/Wallachen/Moldaw/Türckey/ Inn diesem 1609. Jahr verlauffen und zutragen möchte. Zeitung auß Cöln, vom 22. Jenner Anno 1609, gedruckt in Strassburg, S. 9)
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