Ein Satz muss mindestens ein Subjekt und ein Prädikat enthalten. Diese Satzglieder sind für einen Satz obligatorisch. Sie stellen den Satz in seiner kürzesten Form dar. Fehlt innerhalb der Satzaussage noch etwas, muss dies in einer Satzergänzung ausgedrückt werden.
Objekte sind Satzergänzungen, die den Minimalsatz, bestehend aus Subjekt und Prädikat, vervollständigen. Gefordert werden Objekte vom jeweiligen Verb. Das Verb bestimmt auch den Kasus (Fall) des Objektes.