Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt.
Steuern sind als Geldleistungen definiert, die ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung durch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden) auf der Basis einer gesetzlich bestimmten Steuerpflicht erhoben werden.