Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden.
Der Sozialismus entwickelte sich als breite Grundströmung im frühen 19. Jh. als Gegenbewegung zu den Theorien des Liberalismus und den gesellschaftlichen Verhältnissen im Industriekapitalismus (Verelendung der Arbeiter, soziale Frage).