Nach der Entlassung BISMARCKS 1890 nahm Kaiser WILHELM II. in der Innen- und Außenpolitik einen Kurswechsel vor. Der Monarch wollte selbstständig Politik machen, die Handlungsfreiheit des Reichskanzlers sollte eingeschränkt werden.
Die beginnende Industrialisierung hatte Hundertausende von Handwerksgesellen arbeitslos gemacht. Sie strömten in die stürmisch wachsenden Industriestädte. Verstärkt wurde dieser Zustrom noch durch die Landflucht von besitzlosen Landarbeitern und verarmten Kleinbauern.
Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden.