- Lexikon
- Biologie
- 9 Gundlagen der Ökologie
- 9.6 Mensch und Umwelt
- 9.6.2 Schutz von Ökosystemen
- Umweltschutz im privaten Haushalt
In der Abfallwirtschaft unterscheidet man in
Abfallgesetz von 1986
Die Vermeidung von Abfällen ist mit dem Abfallgesetz von 1986 zum Schwerpunktthema für eine ökologische Orientierung der Abfallwirtschaft geworden.
Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) 1991
Basierend auf den § 14 des Abfallgesetzes von 1986 erließ das Bundesumweltministerium 1991 die „Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen“ (VerpackV).
Duales System Deutschland (DSD) 1991
Von der Wirtschaft wurde 1991 ein Sammelsystem für Verpackungen eingerichtet. Damit reagierte die Wirtschaft auf die durch die Verpackungsverordnung „VerpackV“ vorgeschriebene Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen.
Berliner Landesabfallgesetz von 1993
Durch §1 wurde die Abfallvermeidung zum obersten Ziel der Abfallwirtschaft.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996)
Zweck: Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Das Gesetz regelt z.B. Grundsätze und Pflichten der Erzeuger von Abfällen sowie Entsorgungsträger, die Informationspflichten und Überwachung, Produktverantwortung, Planungsverantwortung und Betriebsorganisation.
Die Abfallvermeidung ist ein Beitrag der Industrie, des Handels, der öffentlichen Hand und der Verbraucher zur Verminderung des Mülls, Schonung der natürlichen Ressourcen und zum allgemeinen Umweltschutz.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung durch die Haushalte
Bei der Abfallverwertung werden die Verfahren zur Rückgewinnung von verwertbaren Bestandteilen in Abfällen angewendet. Zu den Verfahren gehört auch die Nutzung der frei werdenden Energie bei der Abfallverbrennung. Durch die Rückführung der Sekundärrohstoffe werden die vorhandenen Ressourcen geschont. Ein weiterer Vorteil der Verwertung ist, dass weniger Müllverbrennungsanlagen und Deponieräume beansprucht werden müssen.
Stoffliche Verwertung | Energetische Verwertung |
der Hauptzweck der Verwertung besteht in der Nutzung des Abfalls und in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials | Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff |
Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen | Anforderungen: feuerungs- technischer Wirkungsgrad: > 75 % Heizwert der Abfälle: > 11 MJ/kg TS (Megajoule = 1 Million Joule je kg Trockensubstanz), keine Stützfeuerung verwenden |
chemische und rohstoffliche Verwertung (Rückgewinnung von Glas, Papier und Kunststoffen aus unsortiertem Abfall) | Nutzung der Abwärme |
werkstoffliche Verwertung (Rückgewinnung von sortenreinen Verpackungsstoffen) | die Nutzung der Energie steht im Vordergrund und nicht die Schadstoffbeseitigung (sparen von Beseitigungskosten) |
Für stoffliche und energetische Verwertung besteht kein Vorrangverhältnis.
Unter Recycling versteht man die Produktion von neuen Gütern, bei der nicht vermeidbare Abfälle (Produkte oder Produktionsabfälle) wiederverwendet werden. Recycling beinhaltet aber auch die Wiederverwendung zerstörungsfrei demontierter Bauteile (alte Computerchips als Bauteile von Elektrospielzeugen).
Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.
Anfallende Energie oder Abfälle sind soweit wie möglich zu nutzen. Wenn diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck ist, handelt es sich trotzdem um Abfallbeseitigung (siehe Kriterien für stoffliche und energetische Abfallverwertung). Die Beseitigung von Hausabfällen wird durch die TA-Siedlungsabfall geregelt.
Die Haushalte sind ein wichtiges Bindeglied bei der Altglaserfassung.
Man unterscheidet beim Siedlungsabfall in pflanzliche Abfälle, Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, sonstige Abfälle wie Straßenkehricht und Sonderdienste.
In Deutschland entsteht eine jährliche Hausmüllmenge von 331 kg pro Kopf. Deutschland nimmt damit einen Mittelplatz in der Welt ein (228 kg/je Einwohner und Jahr in Österreich und 864 kg in den USA). Das erklärte Ziel der Städte ist es, das Restmüllaufkommen der Haushalte auf 2,5 kg je Einwohner und Woche zu reduzieren (2,5 kg x 52 Wochen = 130 kg/Jahr). Restmüll ist Müll, der keiner Verwertung mehr zugeführt werden kann. Er muss verbrannt oder deponiert werden.
Hausmüll setzt sich u.a. zusammen aus
Die Zusammensetzung von Siedlungsabfall
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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