- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 2 Demokratie in Deutschland
- 2.3 Politische Meinungs- und Willensbildung
- 2.3.7 Parteien und Parteiendemokratie
- Parteien und Parteiendemokratie in Deutschland
Anders als im Kaiserreich und der Weimarer Republik nehmen Parteien heute bei der politischen Willensbildung des Volkes eine zentrale, in der Verfassung verankerte öffentliche Aufgabe wahr (Art. 21 GG). Gleichwohl sind Parteien gesellschaftliche Vereinigungen der Bürger. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Aus der generellen Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes „mitzuwirken“ (Art. 21 GG) wurden umfängliche einzelne Aufgaben abgeleitet, die im Parteiengesetz verankert sind:
Parteien verdichten verwandte Meinungen und Interessen zu politischen Programmen und werden dadurch für Wähler identifizierbar. Indem Parteien Führungspersonal und politische Programme zur Auswahl stellen und das Handeln von Parlament und Regierung beständig an gesellschaftlichen Bedürfnissen und Meinungen ausrichten, vermitteln sie zwischen Bevölkerung und Staat – in beiden Richtungen.
Parteien beschränken sich aber nicht auf die Mitwirkung an der Volkswillensbildung und als Organisationen zur Wahlvorbereitung.
Parteien gestalten mit ihren Parlamentsabgeordneten auch die Bildung und Führung der Regierung mit (Staatswillensbildung). Ihre Rolle ist abhängig von der Geltung der Prinzipien
Parteien haben zwei historische Wurzeln: die Entwicklung zum Parlamentarismus und die Konflikte der industriellen Gesellschaft.
Wenn Regierungen aus Parlamenten hervorgehen – wie zuerst in Großbritannien, bleiben sie von parlamentarischen Regierungsmehrheiten abhängig. Parteien wurden zum Hauptweg, politische Stabilität in Parlament und Regierung zu organisieren. Über den konkreten Weg entscheidet das jeweilige Wahlrecht (Mehrheits- oder Verhältniswahl).
Seit dem 19. Jh. entwickelten sich typische sozioökonomische und soziokulturelle Konfliktlinien (cleavages) aus Interessengegensätzen zwischen
Parteien bildeten sich entlang solcher Konflikte, für die sie Regelungen suchten.
Die gesellschaftlichen Konflikte zu mildern und zu regeln, gelang seit dem Zweiten Weltkrieg dem europäischen Sozialstaat. Als neuer Konflikt entstand der Ost-West-Gegensatz. Beides hatte weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Parteiensystem (Bild 1).
Unter Parteisystem werden die Anordnung und Wechseleziehungen aller Parteien im politischen System verstanden. Bestimmungsgrößen sind:
In den Westzonen und der nachfolgenden Bundesrepublik verdrängten Volksparteien die bis dahin agierenden bürgerlichen Parteien (Patronage-, Honoratiorenparteien) und die Massenparteien (Weltanschauungs-, Klassenparteien). Anstelle nur der Wähler bestimmter sozialer Gruppen suchen Volksparteien die möglichst größte Wählerschaft (catch all party).
Als erste ging die CDU diesen Weg, indem sie sich an Katholiken wie Protestanten, an Arbeiter wie Unternehmer wendete, ähnlich die CSU in Bayern (Landwirte wie Mittelständler), gefolgt schließlich seit dem Godesberger Parteitag (1958) von der SPD (alle Arbeitnehmer).
In der Sowjetischen Besatzungszone/DDR trat zwischen 1947 und 1950 die SED als dem sowjetischen Vorbild folgende Partei neuen Typs das Erbe linker Weltanschauungs- und Klassenparteien an. Die SED instrumentalisierte die bürgerlichen Parteien (CDU, LDPD, DBD, NDPD) im Block der Nationalen Front als vermittelnde Transmission ihrer Politik zur Bevölkerung.
Mit der Vereinigung beider Staaten ist das Parteiensystem pluralistischer geworden. Blockparteien und die neu gegründete SDP bzw. SPD sowie die politisch Aktiven der Bürgerbewegungen schlossen sich westdeutschen Parteien an.
Parteienspektrum in Deutschland
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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