Satzglieder sind relativ selbstständige Einheiten in einem Satz, die eine bestimmte Funktion haben:
Relativ selbstständig heißt, dass Satzglieder innerhalb des Satzes verschiebbar sind (Umstellprobe).
Eine Sonderstellung nehmen die Attribute ein. Sie sind nicht selbstständig verschiebbar, sondern nur gemeinsam mit dem Satzglied, auf das sie sich beziehen. Attribute sind darum Satzgliedteile.
Die Funktion der Satzglieder kann man mit der Fragemethode identifizieren:
Satzminimum: | |
Wer oder was? | Subjekt (Satzgegenstand) |
Was wird ausgesagt? | Prädikat (Satzaussage) |
Objekte (Ergänzungen): | |
Wessen? | Genitivobjekt |
Wem? | Dativobjekt |
Wen oder was? | Akkusativobjekt |
Womit? Wodurch? Worauf? | Präpositionalobjekt |
Adverbiale Bestimmungen | |
Wann? Seit wann? Wie lange? Wie oft? | Temporalbestimmung (Zeit) |
Wo? Wohin? Woher? | Lokalbestimmung (Ort) |
Wie? | Modalbestimmung (Art und Weise) |
Warum? Wozu? Unter welcher Bedingung? | Kausalbestimmung (Grund) |
Satzgliedteil: | |
Welche? Welcher? Welches? Was für ein(e)? | Attribut (nähere Bestimmung) |
Satzglieder können in Form von Wörtern, Wortgruppen, Infinitivgruppen oder Gliedsätzen bzw. Gliedteilsätzen auftreten:
Beispiel: Temporalbestimmung
Der Zug kam gestern pünktlich an. | gestern = Wort |
Der Zug kam am Abend pünktlich an. | am Abend = Wortgruppe |
Der Zug kam an, als wir den Bahnsteig betraten. | als wir den Bahnsteig betraten = Gliedsatz |
Ein und dasselbe Satzglied – drei verschiedene Formen: In jedem Fall fragt man: Wann kam der Zug an?
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