Wirtschaftsregulierung und Wirtschaftsförderung

Staatliche Wirtschaftsregulierung und Wirtschaftsförderung hat zum Ziel, einen effizienten Wirtschaftsablauf zu sichern und marktwirtschaftliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Der Staat hat die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten.
Im tatsächlichen Wirtschaftsleben treten bei der Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele Konflikte auf. Hohe Arbeitslosigkeit, geringes Wirtschaftswachstum, Konjunkturflauten, Umweltbelastungen durch die produzierende Wirtschaft sind typische Erscheinungsformen dieser Konflikte.
Wichtige Elemente der staatlichen Marktregulierung sind (Bild):

  • Steuern und Abgaben für Unternehmen und Haushalte,
  • Subventionen und finanzielle Hilfen,
  • Preisfestsetzungen in Form von Höchst- und Mindestpreisen

Steuerliche Förderung

Zur steuerlichen Förderung zählen verschiedene Steuervergünstigungen an Unternehmen und Haushalte, wie steuerliche Freibeträge, Vermögensbildung (Sparzulagen, Wohnungsbauprämie), direkte und indirekte Investitionshilfen sowie verschiedene Formen von Sonderabschreibungen. Mit steuerlicher Investitionsförderung werden in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen sowie Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen begünstigt.

Subventionen und Finanzhilfen

Subventionen sind Geldzahlungen des Staates an Unternehmen und private Haushalte. Sie erhöhen die Erlöse in den Unternehmen und stärken die Kaufkraft der Haushalte. Aus sozialpolitischen Gründen werden Subventionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in strukturell gefährdeten Wirtschaftsbereichen wie Landwirtschaft, Kohlebergbau, Stahl- und Werftindustrie eingesetzt.
Verteilungspolitisch werden Subventionen zur Senkung von Preisen (Verkehrstarife), zur Förderung des privaten Sparens (Vermögensbildungsgesetz) oder als Zuschuss zur Wohnungsmiete (Wohngeld) verwendet.

Nach Artikel 104 b Grundgesetz kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren, die zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Unter Finanzhilfen werden Hilfen aus dem Bundeshaushalt für private Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden. Subventionen, Steuervergünstigungen und Finanzhilfen werden im Subventionsbericht der Bundesregierung ausführlich dargestellt.

Höchstpreisfestlegungen haben das Ziel, knappe lebenswichtige Güter gerechter zu verteilen. Ein Beispiel ist die Mietpreisbindung bei der Vermietung von Sozialwohnungen.
Mindestpreise werden für wichtige landwirtschaftliche Produkte von den staatlichen Behörden der EU-Länder festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben ein Einkommen und damit die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Weitere wirtschaftsfördernde Leistungen sind:

  • Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft (Eigenkapitalhilfeprogramm, Existenzgründerprogramm, Förderung von Ausbildungsplätzen),
  • regionale Wirtschaftsförderung zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Erschließung von Gewerbegebieten, Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur (z. B. Verkehrswege), Förderung wirtschaftsschwacher Gebiete),
  • Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Umschulung und Fortbildung, Ausbildung von Jugendlichen),
  • steuerliche Förderungen (Investitionszulagen, Sonderabschreibungen)
Staatliche Regulierung

Staatliche Regulierung

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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