Die Nachhaltigkeitsstrategie soll neben ökologischen auch soziale und ökonomische Aspekte umfassen. In der politischen Realität steckt dieser ganzheitliche Ansatz noch in seinen Anfängen. Es gibt zwar viele Konferenzen und Beschlüsse, jedoch ohne nennenswerte Konsequenzen in den beteiligten Ländern. Beispielsweise haben die Empfehlungen zur nachhaltigen Entwicklung bisher kaum die Verhandlungen und Beschlüsse der Welthandelsorganisation (WTO) beeinflusst. Der Aspekt Nachhaltigkeit wird als überlebenswichtiges Element der Globalisierung heute noch völlig unzureichend einbezogen.
Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben (Indikatoren). Die ökologische Perspektive wird u. a. mit der Haushalts-, Bildungs- und Familienpolitik verknüpft. 2004 wurde von der Bundesregierung erstmals in einem Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie über die erreichten Ergebnisse informiert. Ein weiterer Bericht (Wegweiser Nachhaltigkeit) wurde 2005 veröffentlicht. Im Herbst 2008 soll der nächste Bericht folgen. Bereits im April 2001 wurde ein Rat für Nachhaltige Entwicklung von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 18 Personen an. VOLKER HAUFF ist gegenwärtig der Vorsitzende des Rates. Die Mitglieder vertreten zwar unterschiedliche gesellschaftliche Interessengruppen, handeln aber nicht unmittelbar im Auftrag ihrer jeweiligen Organisation. Der Rat soll
Die 21 Indikatoren als Gradmesser für Nachhaltigkeit:
Die Nachhaltigkeitsstrategie erfordert, Grenzen heutiger Fach- und Ressortpolitik zu überwinden und langfristig zu handeln. Sie ist im Wesentlichen eine Ökonomie der Vermeidung. Dabei sind Interessenkonflikte unausweichlich. Elemente dieser Strategie sind beispielsweise:
Während der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurden neben der Agenda 21 (siehe PDF "Lokale Agenda 21 - Leitfaden" und PDF "Lokale Agenda 21 - Handbuch") auch verbindliche internationale Regelwerke
beschlossen. Diese Beschlüsse sind damit völkerrechtlich bindende Vorgaben für Regierungshandeln auch in Deutschland.
Im Kapitel 28 der Agenda 21 (siehe PDF "Lokale Agenda 21 im europäischen Vergleich") wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Die Bürgerbeteiligung ist das A und O dabei. Nirgendwo übt die Bevölkerung ihre Macht so unmittelbar aus wie in der Kommune. Gerade durch die Globalisierung erfolgt eine Stärkung des Lokalen – teilweise gewollt in der so genannten Standortdebatte, teilweise ungewollt als Widerstands- und Rückzugsort. Ein bis in jede Einzelheit standardisiertes Vorgehen beim Formulieren einer lokalen Agenda gibt es nicht. Die Struktur dieses Prozesses ähnelt am ehesten dem klassischen Projektmanagement und hat folgende typische Eigenschaften:
Der entscheidende Unterschied zur herkömmlichen Kommunalpolitik besteht in der Betonung der Langfristigkeit und der Integration aller Politikfelder. Veränderungspotenziale können so gebündelt und vielseitige Interessen berücksichtigt werden. Schwierigkeiten bei dem Agenda-Prozess bestehen u. a.
Der Prozess der Lokalen Agenda 21 kam in der Bundesrepublik erst nach 1996 richtig in Gang. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse. Die Zahl sagt noch nichts über die Qualität aus. Qualitative Erhebungsmethoden müssen eingesetzt werden. Diese Qualitätsanalyse der einzelnen Vorhaben ist noch mit großen Schwierigkeiten verbunden.
Im Juli 2001 fiel bei einer Marktplatzveranstaltung der Startschuss für den Tübinger Leitlinienprozess. In den darauf folgenden zwei Jahren entwickelten Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Verwaltung in zahlreichen Diskussionen, Workshops und Foren die Tübinger Leitlinien 2030.
Diese Leitlinien sollen Ausgangspunkt für die zukünftige Entwicklung der Stadt sein: ökologisch verträglich, sozial gerecht und ökonomisch erfolgreich – im echten Wortsinn „nachhaltig“. Am 21. Juli 2003 beschloss der Tübinger Gemeinderat, „den finanziellen Möglichkeiten der Universitätsstadt Tübingen entsprechend die Fragestellungen der Leitlinien aufzugreifen, zusammen mit Verwaltung und Bürgern fortzuentwickeln und bei der Abwägung von grundsätzlichen Entscheidungen zu berücksichtigen“.
Die „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ gliedern sich in vier Abschnitte:
(Quelle: http://www.tuebingen.de/formulardownload/leitlinien_endfassung.pdf)
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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