- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 2 Demokratie in Deutschland
- 2.3 Politische Meinungs- und Willensbildung
- 2.3.1 Bürger
- Staatsbürger: Rechte und Pflichten
Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet.
Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie
mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl).
Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.
Deutsche | sind Angehörige des deutschen Volkes;
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Volk | verschiedene, wenig abgrenzbare
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Staatsvolk | in einer Demokratie: Inhaber der Souveränität (Volkssouveränität) |
Bürger und Bürgertum umfassen
Bürger waren früher zumeist nur die freien, vollberechtigten Stadteinwohner, ihre Bürgerrechte erwerb- und verleihbar. In den Städten des 15. und 16. Jh. entwickelte sich das unternehmerische Bürgertum (Frühkapitalismus) mit
Politische Freiheiten waren gegen Feudalismus und Obrigkeitsstaat durchzusetzen.
Mit der Französischen Revolution verbreitete sich die römisch-republikanische Bürgertradition des citoyens. Im Bourgeois wurde der Kapitalseigner gesehen. Bürgerrechte sollten im Sinne von Menschenrechten nunmehr für jedermann gelten.
Der deutsche Sprachgebrauch ist seitdem uneinheitlich. Es gilt
Staatsangehörige sind Mitglieder des Staates. Ihr rechtlich-politisches Verhältnis zum Staat regelt die Staatsbürgerschaft.
Die Staatsbürgerschaft kann durch
erworben werden. Ihr Erwerb folgt
also mit vorrangigem Bezug entweder zum Staatsvolk oder zum Staatsgebiet.
Europäische Staaten, in denen vorrangig das ius-sanguinis-Prinzip gilt, sind:
Mischformen beider Prinzipien praktizieren:
Im klassischen Einwanderungsland Frankreich gilt das ius-soli-Prinzip.
Zur mehrfachen Staatsangehörigkeit kommt es, wenn jemand die Voraussetzungen in mehreren Ländern erfüllt. Erfüllt er sie in keinem Land, ist er Staatenloser.
Die Staatsbürgerschaft ist nicht viel älter als 200 Jahre. Bis dahin waren die Menschen Untertanen des Herrschers, auf dessen Gebiet sie lebten. In Deutschland gilt gemäß Staatsangehörigengesetz von 1913 die Abstammung als Hauptkriterium. In der Reichstagsdebatte am 28. Mai 1913 ging es um die „Erhaltung des Deutschtums im Ausland“ und um ein Bollwerk gegen die befürchtete „Flut aus dem Osten“. Diese Regelung wurde 1999 um Territorialaspekte ergänzt.
Im Mittelpunkt der Staatsbürgerschaft stehen politische Rechte und Pflichten, nicht aber Klassen-, Berufs- oder Religionszugehörigkeit.
Rechte | Pflichten |
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In Deutschland leben Inländer (Deutsche) und Ausländer. Ausländer umfassen drei Gruppen:
Als Flüchtlinge gelten:
Die Grenzziehung zwischen In- und Ausländern ist eine der Quellen der deutschen Identität. Wie schon die Staatsbürgerschaft die völkische Abstammung betont, wird die Nation als ethisch-kulturelle Gemeinschaft verstanden. Dagegen stehen verschiedene Ansichten.
So wird die Nation auf der Basis der Verfassung als politische Gemeinschaft gesehen (Verfassungspatriotismus).
„Im republikanischen Verfassungsstaat gibt es keinen ’nationalen’ Geschmack, keine ’nationale’ Kunst oder Religion“ (JÜRGEN HABERMAS, 1994).
Eine zweite Strömung sieht Nation als liberale multikulturelle (Einwanderungs-) Gesellschaft mit einer
„Kombination von Identität und Vielfalt, die das Herzstück von zivilisierter Gesellschaft ausmachen“ (RALF DAHRENDORF, 1995).
Mit voranschreitender europäischer Integration und weltweiter Globalisierung bilden sich oberhalb und unterhalb der nationalstaatlichen Ebene neue Identitäten, die die Bevölkerung in eine geschichtete, multiple Identität versetzen. Darin dominiert die nationale Identität weiterhin.
nationale Identität oder multiple Identität | |
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Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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