Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik sind
Unter den Sozialpartnern sind die Tarifpartner zu verstehen. Bis auf die Sozialpartner sind alle Träger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Sozialpartner sind Organisationen des privaten Rechts, die mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen ausgestattet sind.
Als Partner gegenüber stehen sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Die Arbeitgeberverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen, die fachlich und regional gegliedert sind. Spitzenverband ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Die Befugnisse der Sozialpartner bestehen
Ausübung der Tarifmacht heißt, dass die Tarifpartner Tarifverträge ohne Eingriffe des Staates abschließen. Diese Tarifautonomie gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den durch die Verfassung geschützten Grundrechten (Art. 9, 3 GG).
Die Sozialpartner beeinflussen die Wirtschaftspolitik,
Mit der Entwicklung der Europäischen Union gewinnt die internationale Sozialpartnerschaft eine zunehmende Bedeutung. Die immer stärkere Verlagerung von Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitikentscheidungen in die Gremien der EU machen es erforderlich, dass auch die jeweiligen Interessenorganisationen der Sozialpartner im Europäischen Parlament und den EU-Kommissionen präsent sind. Seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses gibt es Zusammenschlüsse einzelner Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen wie die Union der Industrie und Arbeitgeberverbände in Europa (UNICE) oder den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB). Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Traditionen kann aber von einer europäischen Tarifpolitik nicht gesprochen werden. In der seit Sommer 2004 vorliegenden Verfassung für Europa wird nun erstmals auch von verbindlichen sozialpolitischen Zielen gesprochen. Im Artikel 46 und 47 wird dazu festgestellt:
Artikel 46: „Die Organe der Union geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten zu allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen. Die Organe der Union pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und mit der Zivilgesellschaft."Artikel 47: „Die Europäische Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf der Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme. Sie fördert den Dialog und achtet dabei auf die Autonomie der Sozialpartner."
Auch weitere Formulierungen in der Verfassung beinhalten eine starke Rechtsstellung der Sozialpartner in Europa und lassen hoffen, dass sich die nationalen Organisationen zusammensetzen und auf europäischer Ebene ihre verbrieften Rechte durchsetzen.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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