Sozialleistungen

Laut Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Ohne ein soziales Sicherheitssystem könnten die Anforderungen, die an eine soziale Marktwirtschaft gestellt werden, nicht erfüllt werden.
Die Wurzeln des Netzwerkes der sozialen Sicherung reichen bis in die Kaiserzeit zurück. Im Laufe der deutschen Geschichte ist es durch Gesetzgeber, Parteien, Rechtsprechung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Organisationen und Verbände mit sozialpolitischer Zielrichtung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Noch heute ist der Sozialstaat ständigen Wandlungen unterworfen. Dies zeigen z. B. die Einführung der Pflegeversicherung 1995 als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems und die aktuellen Neuerungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat (Bild 1), öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist durch das System der Sozialversicherung abgesichert. Das soziale System wird durch weitere zahlreiche Sozialleistungen und Verordnungen ergänzt. Wesentliche, bisher in Einzelgesetzen geregelte Sozialleistungen, werden in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Finanziert werden die Sozialleistungen durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates.

Die Sozialleistungsträger, wie die Sozialämter, Versorgungsämter, Jugendämter, Arbeitsagenturen und Krankenkassen, sind dafür verantwortlich, dass die Anforderungen im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit erfüllt werden.

Das jährlich von der Bundesregierung ausgewiesene Sozialbudget, stellt einen umfassenden Nachweis von Umfang und Finanzierung der Sozialleistungen in der BRD dar.

Die gesetzliche Sozialversicherung

Der wichtigste Baustein innerhalb des Netzwerkes der Sozialleistungen ist das System der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese beruht auf fünf Säulen:

  1. Unfallversicherung,
  2. Rentenversicherung,
  3. Arbeitslosenversicherung,
  4. Krankenversicherung,
  5. Pflegeversicherung.

Die wesentlichen Elemente dieses Systems bauen auf dem Versicherungs- und Solidarprinzip auf.
Mittels des Versicherungsprinzips werden die Versicherten zur Sicherung vor Gefahren in Gemeinschaften zusammengeschlossen. Im Schadensfall werden die Folgen durch die Gemeinschaft der Versicherten und nicht allein durch den Versicherten getragen.
Durch das Solidarprinzip wird die Sozialversicherung dem Grundgedanken der solidarischen Hilfe gerecht. Dies wird zum einen dadurch deutlich, dass Gesunde für Kranke und Arbeitende für Arbeitslose Leistungen erbringen, zum anderen zeigt sich der Solidargedanke darin, dass die Beitragshöhe einem festen Prozentsatz des individuellen Einkommens entspricht. Die Leistung der Versicherung erfolgt jedoch unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge.

Weitere gesetzliche Sozialleistungen des Staates

Neben der gesetzlichen Sozialversicherung sind das Kindergeld und das Elterngeld (seit 2007) wichtige gesetzliche Sozialleistungen des Staates.

Förder- und Fürsorgesysteme

Förder- und Fürsorgesysteme tragen ebenfalls zur sozialen Absicherung bei. Hierunter fallen:

  • Sozialhilfe,
  • Jugendhilfe,
  • Ausbildungsförderung,
  • Wohngeld,
  • Förderung der Vermögensbildung.

Arbeitgeberleistungen

Eine wichtige Rolle im System der sozialen Sicherung spielen die Arbeitgeberleistungen. Hierzu zählen z. B.:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz),
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • Zusatzversorgungen,
  • sonstige Arbeitgeberleistungen.

Neben den gesetzlichen Arbeitgeberleistungen kann der Arbeitgeber auch freiwillige Sozialleistungen erbringen. Diese sind für die Gewinnung neuer Arbeitskräfte und die Bindung der alten Arbeitskräfte wichtig, da von ihnen eine motivierende Wirkung ausgeht.
Beispiele sind:

  • Kantine und Cafeteria,
  • Werkswohnungen und Wohnungsvermittlung,
  • Kultur- und Sportvereine,
  • Betriebskindergarten.

Die genannten Sozialleistungen stellen die wichtigsten dar, die im Sozialstaat Deutschland erbracht werden. Daneben existieren noch:

  • die Alterssicherung für Landwirte,
  • Leistungen für den öffentlichen Dienst,
  • Entschädigungen und
  • indirekte Leistungen.
Öffentliche Sozialleistungen in Deutschland

Öffentliche Sozialleistungen in Deutschland

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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