- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 5 Internationale Politik und Friedenssicherung
- 5.3 Weltpolitische Konflikte und Friedenssicherung
- 5.3.6 Rüstungskontrolle und Abrüstung
- Nukleare Abrüstung und Non-Proliferation
Viele der Hoffnungen auf eine friedliche, von Massenvernichtungswaffen freie Welt haben sich nicht erfüllt:
Bewaffnete Konflikte nehmen zu,
Regionale Probleme haben in einer zunehmend verflochtenen Welt immer häufiger globale Auswirkungen. Die Zahl der Akteure hat deutlich zugenommen und damit ist auch das Bedrohungspotenzial gewachsen.
stellen heute globale sicherheitspolitische Probleme dar.
Unter Proliferation wird die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen sowie chemischen Massenvernichtungswaffen und den entsprechenden Trägermitteln verstanden.
Immer mehr Staaten sind heute potenziell in der Lage, Massenvernichtungswaffen mit ungeheuerer Vernichtungskraft und entsprechende Trägermittel zu produzieren. Politische und wirtschaftliche Interessen begünstigen diese Tendenz. Der Besitz von Atomwaffen sichert zudem einen exklusiven Status im Gefüge der internationalen Beziehungen. Die Gefahr, dass Massenvernichtungswaffen in den Besitz skrupelloser Regierungen oder terroristischer Gruppen gelangen, ist groß. Die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verstärkt die potenziellen internationalen Sicherheitsrisiken und verschärft die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen:
Verschiedene internationale Verträge regulieren und begrenzen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und den entsprechenden Trägermitteln:
Der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty – NPT) hat die Nichtweiterverbreitung (Non-Proliferation) von Atomwaffen zum Gegenstand. Er beschränkt den Besitz atomarer Waffen auf
und legt fest, dass diese Atommächte kein atomwaffenfähiges Material an andere Staaten weitergeben dürfen. Diese fünf offiziellen Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch, eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Unterzeichnerstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, sollen bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt werden und verpflichten sich, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.
Der Atomwaffensperrvertrag wurde 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Der Vertrag war zunächst für 25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert. Auf Druck einiger Nichtatomwaffenstaaten (New Agenda Coalition) wurden 2000 in New York 13 Schritte zur vollständigen nuklearen Abrüstung beschlossen. Die Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag 2005 in New York blieb aufgrund der Blockadehaltung der USA ergebnislos. Gegenwärtig haben 189 Staaten den Vertrag unterzeichnet, darunter seit 1992 auch die Volksrepublik China und Frankreich. 44 Staaten betreiben z. Z. Atomreaktoren. Zu den Staaten, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben gehören:
Der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag bedeutet für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung, sich in regelmäßigen Abständen den von der IAEA durchgeführten Kontrollen auf Einhaltung des Vertrags zu unterwerfen. Da diese Kontrollen aber angemeldet werden und sich zudem nur auf solche Anlagen richten, die die Vertragsstaaten freiwillig zur Kontrolle anbieten, ist die Aufdeckung eines Vertragsverstoßes mehr als fragwürdig. Um ein wirksameres Mittel der Überprüfung zu erhalten, hat die IAEA daher ein Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag verfasst, das den Inspektoren die Möglichkeit gibt, unangemeldete Kontrollen in beliebigen Anlagen durchzuführen. Dieses Protokoll haben mehr als 80 Länder unterzeichnet. Es ist allerdings erst von einem Teil der Unterzeichnerstaaten ratifiziert.
Die USA und Russland sind nach wie vor mit Abstand die größten Atommächte. Auf sie entfallen ca. 95 % der Atomwaffen. Die Atomwaffenarsenale beider Staaten wurden zwar im Vergleich zur Mitte der 1980er-Jahre halbiert, stellen aber weiterhin eine Zerstörungskapazität zur Vernichtung des Lebens auf der Erde dar. Das Agieren beider Staaten hat somit für die atomare Abrüstung eine Schlüsselfunktion. Bis zum Ende des Ost-West-Konflikts wurden im Bereich der strategischen Rüstungskontrolle folgende Abkommen zwischen den USA und der Sowjetunion geschlossen:
Grundsätzlich kann zwischen
unterschieden werden. Zu den Mitteln der Non-Proliferation gehören:
Atomwaffen verleihen Staaten ein besonderes Gewicht in der internationalen Arena. Ein Atomwaffen besitzendes Land zwingt anderen Ländern – auch Atommächten – eine deutliche Zurückhaltung auf. Es ist nicht ratsam, ein solches Land in eine ausweglose Situation zu manövrieren; es könnte zu allem entschlossen sein.
Die Atommächte USA, aber auch Frankreich und Russland sind in der jüngsten Vergangenheit von ihrem Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen, auch gegen Nicht-Atomwaffen-Länder, abgerückt und entwickeln zielgenaue, relativ kleine, tief in die Erde eindringende Atomwaffen. Als Begründung werden die Bedrohung durch den Terrorismus und so genannte „Schurkenstaaten“ angeführt. Verbunden mit dem Ausstieg der USA aus dem ABM-Vertrag sind so präventive Atomwaffeneinsätze denkbar und die tödliche atomare Gefahr für die Menschheit wächst wieder.
Nicht durch neue, modernere Atomwaffen der „alten“ und der „neuen“ Atommächte wird der Frieden sicherer, sondern nur durch eine strikte Kontrolle des Transfers atomarer Kapazitäten, effektiver noch durch die vollständige Vernichtung der bestehenden Atomwaffenbestände.
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