Durch die Gründung der Vereinten Nationen (UN) und den Beschluss ihrer „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ entstanden innerhalb der UN Hilfsorganisationen, die für die Verwirklichung der Menschenrechte eintreten. Dazu zählen das UN-Kinderhilfswerk UNICEF, das Kommissariat zur Hilfe für Flüchtlinge (UNHCR) und der erst im Dezember 1993 eingerichtete Posten eines Hochkommissars für Menschenrechte. Diese UN-Organisationen arbeiteten ebenso wie etwa Menschenrechtsbeauftragte der Europäischen Union und einzelner Regierungen, mit den so genannten Nichtregierungsorganisationen (engl.: NGOs) zusammen.
NGOs sind Vereinigungen, die weder bestimmten Institutionen einzelner Staaten noch solcher von Staatenbünden zugehören, sondern unabhängig von der Regierungspolitik aktiv werden. Deshalb sind NGOs auf Spenden, ehrenamtliche Tätigkeiten und das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen. Derzeit gibt es etwa 5 000 solcher Organisationen mit menschenrechtlichen Schwerpunkten.
Erste NGOs, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte engagierten, wurden bereits im 19. Jh. gegründet. In London konstituierte sich 1839 die „Anti Slavery Society International for the Protection of Human Rights“ (ASSI), deren Ziel die Abschaffung der Sklaverei und Zwangsarbeit darstellte. Neben weiteren Organisationen zur Unterstützung von verwundeten Soldaten und zum Schutz vor Menschenhandel und Prostitution entstand noch im selben Jahrhundert das „Internationale Komitee vom Roten Kreuz“, aus dem 1919 der „Weltbund der Rotkreuzgesellschaften“ hervorging.
Das „Internationale Rote Kreuz“ wurde als Dachverband aller Rotkreuz- und Rothalbmond-Vertretungen 1928 gegründet. In Paris entstand 1922 die „Internationale Föderation für Menschenrechte,“ die für die Verwirklichung der in der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 verkündeten Werte eintritt. 1941 formierte sich in New York die „Internationale Liga der Menschenrechte“.
Die bekannteste (und in Deutschland stärkste) Menschenrechtsorganisation ist „Amnesty International“ (ai). Ihre Gründung 1961 wurde ausgelöst durch einen offenen Brief, in dem der englische Richter PETER BENENSON die Verhaftung zweier portugiesischer Studenten anprangerte. Der von Zeitungen in aller Welt veröffentlichte Brief veranlasste Menschenrechtsaktivisten aus Belgien, Großbritannien, Frankreich, Irland, der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und den USA zum Aufbau einer Menschenrechtsorganisation. Jede Gruppe sollte drei Gefangene aus unterschiedlichen Regionen der Welt „adoptieren“, um die Öffentlichkeit auf ihr Schicksal (Haftursache, -bedingungen) aufmerksam zu machen. Daraus gingen die weltweiten Kampagnen hervor, die – von lokalen ai-Gruppen initiiert – anhand konkreter Fälle zum Schutz der Menschenrechte aufrufen. Für ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte wurde „Amnesty International“ 1977 der Friedensnobelpreis verliehen.
Wie auch andere NGOs kooperiert „Amnesty International“ mit politischen Institutionen. Mitte der 1960er-Jahre erhielt ai bei den Vereinten Nationen und dem Europarat einen offiziellen Beraterstatus. Die Dokumentationen und Petitionen von "ai" (etwa gegen Folter und Todesstrafe) lieferten die Grundlage für mehrere Resolutionen der UN, z. B. der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.
Im Verlauf der letzten Jahrzehnte sind insbesondere in der südlichen Erdhälfte zahlreiche weitere Organisationen entstanden, die sich gegen die Verletzung der Menschenrechte zur Wehr setzen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie in Zeiten politischer Verfolgung als Vereinigungen von Privatpersonen (oft Angehörigen von Opfern) oder als Hilfsstellen von Kirchen entstanden sind. Sie haben Hilferufe Verfolgter und ihrer Angehöriger aufgenommen, Verschwundene und Verhaftete gesucht, Rechtshilfe gewährt, Verbrechen dokumentiert und Appelle in alle Welt geschickt. Ihre Vertreter informierten nationale und internationale Organisationen wie den Bundestag oder die UN über Menschenrechtsverletzungen und üben – unterstützt durch die großen, weltweit operierenden Menschenrechtsvereinigungen – Druck auf westliche Regierungen aus. Die Industriestaaten sollen dazu bewegt werden, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe von der Einhaltung der Menschenrechte abhängig zu machen.
Hier zeigt sich eine der Stärken von NGOs. Sie können Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen und weltweit intervenieren, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, parteiisch zu sein. Während einzelne Staaten und auch die Staatengemeinschaft das Prinzip der Nichteinmischung und der staatlichen Souveränität zu respektieren haben, gelten für die NGOs solche Beschränkungen nicht. Am Beispiel humanitärer Organisationen wie dem „Roten Kreuz“ zeigt sich jedoch, dass die wirkungsvolle Hilfe für Menschen in Notsituationen – insbesondere bei (Bürger-)Kriegen – ein hohes Maß Unabhängigkeit und Neutralität erfordert. Bei anderen Organisationen ist das humanitäre Engagement dagegen eng mit politischen Zielsetzungen wie Demokratisierung, Meinungsfreiheit, Entwicklungschancen, Minderheitenschutz verknüpft. Dadurch werden sie allerdings auch in die politischen Kontroversen und Konflikte hineingezogen und dabei auch von Staaten, deren Gesellschaftsordnung sie kritisieren, zum Teil heftig attackiert. Dies erschwert bzw. unterbindet ihre Arbeit vor Ort, sodass sie auf Informationen Einzelner oder lokaler Initiativen angewiesen sind, um Menschenrechtsverletzungen in den betreffenden Ländern publik zu machen.
Ein weiteres Problem der NGOs betrifft den Aufbau und Unterhalt ihrer Organisationen, um eine kontinuierliche Arbeit, die Vernetzung mit politischen Gremien und den Einfluss auf Entscheidungsträger aufrechtzuerhalten. Als nichtstaatliche Organisationen sind NGOs auf die personelle und finanzielle Unterstützung von Privatpersonen angewiesen. Sie finanzieren sich überwiegend aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, wobei die Spendenbereitschaft in wirtschaftlichen Krisenzeiten rückläufig ist. Neben den eigentlichen Zielen der einzelnen NGOs sind daher die Einwerbung von Spenden und die Gewinnung neuer Mitglieder von großer Bedeutung. Durch den Einsatz von Prominenten (oder Schirmherrschaften), Spendengalas und Werbemaßnahmen werden nicht nur die Projekte öffentlichkeitswirksam präsentiert, sondern zugleich neue Geldquellen erschlossen.
Ohne das Engagement der NGOs wären zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte überhaupt nicht ins öffentliche Bewusstsein gelangt und politisch folgenlos geblieben. Ihre Arbeit stellt ein wichtiges Korrektiv zur offiziellen Regierungspolitik dar. Gerade die Regierungen der westlichen Welt neigen dazu, diesen Anspruch im Interesse wirtschaftlicher Zusammenarbeit oder aus bündnispolitischen Erwägungen zurückzustellen. Diese Haltung lässt sich auch im Fall der Bundesrepublik an den deutsch-chinesischen und deutsch-türkischen Beziehungen ablesen.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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