Die Idee des Generationenvertrags besteht darin, dass die junge, erwerbstätige Generation für Erziehung und Unterhalt der Kinder (Folgegeneration) sorgt und gleichzeitig durch Pflichtbeiträge die laufenden Renten der älteren Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, finanziert.
Als Beitragszahler erwerben die Arbeitnehmer Ansprüche auf eine Altersrente, die wiederum durch die Beiträge der nachfolgenden Generation finanziert werden muss.
Die Rentenansprüche einer Generation werden demnach durch die Erwerbstätigkeit der nachfolgenden Generation gesichert.
Die Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Systems basiert darauf,
Der geltende „Generationenvertrag“ (Bild 1) und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können. Deshalb wurden politische Maßnahmen getroffen, so u. a.
Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte veränderten sich die Voraussetzungen für das bisherige Rentensystem.
Die Zahl der Erwerbstätigen ist zurückgegangen, die der Rentner jedoch stark gestiegen. Demografischer Wandel ist durch geringe Geburtenhäufigkeit (weniger als zwei Kinder) und durch längere Lebensdauer gekennzeichnet. Zudem hat sich eine längere Rentenbezugsdauer infolge steigender Lebenserwartung und der Möglichkeiten der Frühverrentung durchgesetzt.
Mit der Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft vollzieht sich ein Wandel in der Arbeitswelt (flexiblere Arbeitsverhältnisse, Massenarbeitslosigkeit), was sich auch in geringeren und unsicheren Beitragseinnahmen niederschlägt.
Mögliche Wege zum Ausgleich des demografischen Problems werden gesehen
Politiker und Wissenschaftler sind sich darin einig, dass die Folgen des demografischen Wandels nicht durch einzelne Maßnahmen gelöst werden können.
Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.
Alternative Modelle sind z. B.
Weit verbreitet ist auch die Auffassung, dass die kollektive Sicherung reduziert und die Eigenverantwortung für die Altersvorsorge zunehmen muss, was auf eine Kombination aus staatlicher, privater und betrieblicher Vorsorge hinausläuft.
Idee des Generationenvertrags
Stand: 2010
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