Geldmenge ist der Bestand an Zahlungsmitteln einer Volkswirtschaft. Als geldpolitische Steuergröße übt die Geldmenge u. a. auf das Preisniveau Einfluss aus. Die Zentralbank unterscheidet drei Geldmengen:
Geldmenge 1 – auch Geldmenge „im engeren Sinne“– basiert auf der genannten Gelddefinition, wonach nur Banknoten, Münzen und Buch- oder Giralgeld als Geld betrachtet werden.
Als Geldmenge 1 ist jedoch nicht der Gesamtbestand dieser Geldarten bei allen Wirtschaftssubjekten anzusehen. Vielmehr handelt es sich um die Geldbestände der Nichtbanken (Produktionsunternehmungen, Staat, Versicherungen, Handelsunternehmungen, Bausparkassen, private Haushalte usw.). Die Geldbestände der Geschäftsbanken werden also nicht erfasst, ebenfalls nicht die Banknoten der Deutschen Bundesbank. Damit sollen die Wirkungen des Geldes auf die wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Erscheinungen dargestellt werden, z. B. auf die Güternachfrage. Dabei sind die Geldbestände der Banken und ihr Einfluss auf das Preisniveau, Lohnniveau usw. weniger interessant, da die Banken praktisch keine Güternachfrage entfalten. Auch die Sichtguthaben staatlicher Stellen bei der Bundesbank werden nicht zur Geldmenge gerechnet.
Zusammenfassend kann die Geldmenge 1 definiert werden als
Gesamtbestand an Banknoten, Münzen und Sichtguthaben des Staates, der privaten Haushalte, von Produktionsunternehmungen, Versicherungen, Bausparkassen, Handelsunternehmungen, abzüglich der Sichtguthaben des Staates bei der Zentralbank.
M1 = Noten + Münzen + Sichtguthaben.
Die Geldmenge 1 ist die meistverwendete Geldmengengröße.
Die Geldmenge 2 umfasst zusätzlich zur Geldmenge 1 die Terminguthaben (bis zu 4 Jahren). Terminguthaben sind für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellte Einlagen mit höherer Verzinsung.
M2 = M1 + Terminguthaben.
Die Geldmenge 3 beinhaltet außer M2 auch Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, also
M3 = M2 + Sparguthaben.
Die jeweilige staatliche Zentralbank verwendet die für ihre Geldpolitik bedeutsame Zentralbankgeldmenge, die den Bargeldumlauf der Produktionsunternehmen, Versicherungen, Bausparkassen, privaten Haushalte usw., also der Nichtbanken inklusive eines Mindestreservebestandes der Banken für Inlandsverbindlichkeiten zu konstanten Mindestreservesätzen umfasst.
Mindestreserven sind unverzinsliche Guthaben, die von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank zu unterhalten sind. Der Mindestreservesatz bezieht sich auf die Einlagen (Sicht-, befristete und Spareinlagen) sowie auf die mittel- und kurzfristig aufgenommenen Gelder von Privaten und Unternehmungen.
Stand: 2010
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