Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Der Schwerpunkt der Familienpolitik liegt heute auf den Leistungen, welche die Familie normalerweise im Zusammenhang mit der Nachwuchssicherung für die Gesellschaft erbringt.
Die Familienpolitik entstand einerseits aufgrund der Probleme, die durch die Lebens- und Leistungszusammenhänge auftreten und zum anderen aufgrund der Tatsache, dass keine andere gesellschaftliche Institution die Familie ersetzen könnte.

Rechtliche Grundlagen

Familienpolitische Ziele sind schon im Grundgesetz Art. 6 verankert, in dem

  • die Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt wird,
  • die Pflege und Erziehung der Kinder zum natürlichen Recht der Eltern und der zu ihnen obliegenden Pflicht erklärt wird,
  • die Trennung der Kinder von der Familie verboten (mit Ausnahmen),
  • Mutterschutz gewährt und
  • unehelichen Kindern die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wie ehelichen Kindern zusagt werden.

Weiterhin enthält das Sozialgesetz Ziele zur Familienpolitik; aber auch in den Satzungen der einzelnen Parteien werden solche Ziele erwähnt.

Ziele und Maßnahmen

Oberstes Ziel der Familienpolitik ist die Herstellung und Sicherung der Voraussetzungen für familiäres Zusammenleben oder für die Funktionstüchtigkeit der Familien, des Weiteren für den Schutz und die öffentliche Anerkennung der Familie. Die Maßnahmen lassen sich

  • nach den Dimensionen des Politikfeldes
    (z. B. Hilfen für große Familien, Förderung von Familiengründungen, Verbesserung der Wohnbedingungen, Ausgleich von Mängeln in den Lebenslagen von Familien und Familienmitgliedern) oder
  • nach Instrumenten der Familienpolitik
    (Recht, Geld-, Sach- und Dienstleistungen) ordnen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Mittel der Familienpolitik

  • der Familienlastenausgleich, der durch Kindergeld und Steuererleichterungen die wirtschaftliche Lage der Familie verbessern soll, sowie
  • familiengerechter Wohnungsbau und
  • Ausbildungsbeihilfen für Kinder einkommensschwacher Familien.

Schaffung von Rahmenbedingungen für Familien – aus der Arbeit des Bundestages

Die ehemalige Bundesministerin RENATE SCHMIDT definierte Familienpolitik als ein Zukunftsthema in allen Bereichen. Sie erklärt, dass Kommunen, wie die gesamte Volkswirtschaft, materiell von mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit profitieren, weil dadurch der Mut, Kinder zu haben, wächst.
Derzeit liegt Deutschland bei der Geburtenrate im weltweiten Vergleich im letzten Drittel.

„Die meisten Menschen wünschen sich Kinder. Aber viele erfüllen sich diesen Wunsch nicht, weil es um die Familienfreundlichkeit in unserem Land nicht ausreichen gut bestellt ist“ (R. SCHMIDT).

Bundesministerin a. D. RENATE SCHMIDT hat das Projekt „Lokale Bündnisse für Familie“ ins Leben gerufen mit dem Ziel der

  • Schaffung von familienfreundlichen Arbeitszeiten in mehr Betrieben,
  • Schaffung von mehr familienfreundlichen Betreuungsmöglichkeiten,
  • Schaffung von familienfreundlicheren Rahmenbedingungen.

Fachlich und wissenschaftlich begleitet wird diese Initiative vom Deutschen Jugendinstitut.

Zur Umsetzung der Familienpolitik hat die Regierung weitere Gremien geschaffen:

  • Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement,
  • Kinderkommission.

Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement ist vielfach mit Risiken verbunden, derer sich die einzelnen Engagierten, häufig aber auch die Vereine und Organisationen, nicht hinreichend bewusst sind. Die haftungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen daraufhin überprüft werden, ob bürgerschaftlich Engagierte nicht deshalb besondere Nachteile erleiden, weil sie im Zusammenhang mit der Ausübung bürgerschaftlichen Engagements geschädigt wurden oder jemanden geschädigt haben.

Eine besondere Initiative entwickelt der Unterausschuss hinsichtlich des Bürokratieabbaus. Hier stehen vor allem der Arbeitsmarkt und die Selbstständigkeit, Wirtschaft und Mittelstand, Forschung, Technologie und Innovation, Dienstleistungen und Bürgerservice sowie Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Vordergrund.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Die Kinderkommission gibt sich am Anfang jeder Wahlperiode ein Arbeitsprogramm, in dem die Schwerpunktthemen für die laufende Wahlperiode festgelegt werden. In der 15. Wahlperiode beinhaltete das Arbeitsprogramm folgende Themen:

  • Behinderte Kinder
  • Kinder und Gesundheit
  • UN-Kinderrechtskonvention/Umsetzung der Ergebnisse des Weltkindergipfels
  • Kinder und Medien
  • Kinder und Kultur/Kulturtechniken
  • Frühförderung/Pädiatrie
  • Kinder und Migration/Integration
  • Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz
  • Kinder und Bildung/Pädagogik
  • Mitwirkungsrechte von Kindern
  • Kinder und Straßenverkehr
  • Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission verschiedene Instrumente zur Verfügung. Hier sollen nur Beispiele aufgezählt werden:

  1. Sie kann zu wichtigen kinderpolitischen Themen öffentliche Anhörungen durchführen.
  2. Sie kann nichtöffentliche Expertengespräche durchführen, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln.
  3. Sie kann Öffentlichkeitsarbeit zu Themen machen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind.
  4. Sie kann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft verstärkt einfordern.

In modernen Staaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, ist das Recht des Kindes auf Erziehung als Grundrecht anerkannt und verfassungsmäßig garantiert.

Grundgesetz Art. 6 (Auszug):

  1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
  2. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Lexikon Share
Lernprobleme?
 

Mit deinem persönlichen Nachhilfe-Tutor Kim & Duden Learnattack checkst du alles.

  • KI-Tutor Kim hilft bei allen schulischen Problemen
  • Individuelle, kindgerechte Förderung in Dialogform
  • Lernplattform für 9 Fächer ab der 4. Klasse
  • Über 40.000 Erklärvideos, Übungen & Klassenarbeiten
  • Rund um die Uhr für dich da

Einloggen