Familienpolitik
Die Familienpolitik ist darauf gerichtet,
- das Ehe-, Verwandtschafts-, Kindschafts- und Vormundschaftsrecht zu regeln,
- die drei Familienfunktionen
– Nachwuchs,
– Persönlichkeitsentwicklung und
– Sozialisation zu fördern, - daraus abgeleitete Förderungen, insbesondere
– der Familiengründung,
– der Kindererziehung,
– der Vereinbarkeit von Beruf, Mutter- bzw. Vaterschaft und Familie sowie des
– Existenzminimums für Kinder
zu sichern.
Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die sozial-, wirtschafts-, bildungs- und wohnungspolitische Themen umfasst.
Familienangelegenheiten werden
- vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (gegründet 1953),
- von Länderministerien und
- von Beratungsstellen der Kommunen, Kirchen und Sozialverbänden betreut.
Anders als in der DDR haben die bundesdeutschen Regierungen der Nachkriegszeit versucht, an das bürgerliche Familienleitbild der Jahrhundertwende anzuknüpfen und die nichtberufstätige Ehefrau und Familienmutter zur Norm zu machen. Allerdings standen dem die zahlreichen Kriegerwitwen, die „vaterlose Gesellschaft“ entgegen, ferner auch die Erfahrungen zweier Kriege mit dem Einsatz der Frauen in der Kriegswirtschaft.
Die DDR orientierte sich an der klassischen marxistischen und sozialdemokratischen Vorstellung, durch weibliche Berufstätigkeit und Kinderbetreuung außerhalb der Familie die gleichberechtigte Teilung der häuslichen Pflichten zu erreichen.
Familienpolitische Konzepte
In der Bundesrepublik stehen sich seit längerem zwei familienpolitische Konzepte entgegen:
- Die Familie mit berufstätiger Ehefrau und Mutter, die ihre Berufstätigkeit in der Phase, in der die Kinder geboren und betreut werden, befristet unterbricht. Nach diesem Konzept werden z. B. Kindergärten und -horte und Tagesmütter gefördert.
- Die Familie mit nichtberufstätiger Ehefrau und Mutter, die ihre familiären Pflichten langfristig in den Mittelpunkt rückt. Nach diesem Konzept werden z. B. Mütter durch Erziehungsgeld gefördert.
Sozialdemokratische, liberale und grüne Regierungen neigen zum ersten Konzept, bürgerlich-konservative Regierungen zum zweiten.
Familienpolitische Maßnahmen
Familienpolitische Maßnahmen sind generell an der Gleichberechtigung der Frau orientiert.
1992 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil fest, dass Lastenausgleich, Renten- und Steuerrecht die Familien benachteiligen.
Der monetäre Familienlastenausgleich erfolgt im Steuerrecht (Freibeträge) und als direkte Finanzzuweisung (Kindergeld, Elterngeld).
Wichtige familienpolitische Maßnahmen in der Bundesrepubik sind:
- Einführung des Kindergelds als Kernstück des Familienlastenausgleichs (1954),
- Förderung des Eigenheimbaus für Familien durch unverzinsliche Darlehen,
- Förderung von Alleinerziehenden (Unterhaltsvorschuss, wenn der zweite Elternteil nicht zahlt; Haushaltsfreibetrag im Steuerrecht) – bei wachsender Akzeptanz nichttraditioneller Familienformen,
- Ehe- und Familienrechtsreform von 1977 (partnerschaftliche Ehe ersetzt das Leitbild der Hausfrauenehe),
- Erziehungsurlaub und Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung (1986),
- Verbesserungen des Familienlastenausgleichs (angehobene Steuerfreibeträge und Kindergeldzahlungen),
- Berücksichtigung nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.
- Die Gesetzliche Einführung des Elterngeldes wurde zum 1. Januar 2007 beschlossen.
Dabei wird bis zu 14 Monate ein vom vorigen Einkommen abhängiges Elterngeld in Höhe von bis zu 1800 Euro pro Monat gezahlt. - Der massive Ausbau der Kindertagesbetreuungsstätten (vor Allem in den alten Bundesländern) wird von Seiten der Politik vorangetrieben.