Die soziale Marktwirtschaft beruht auf den Grundlagen der Marktwirtschaft. Deren Funktionsfähigkeit wird durch einen staatlichen Ordnungsrahmen gewährleistet. Zugleich übernimmt der Staat eine Reihe von Aufgaben wie die soziale Absicherung, die Wettbewerbssicherung und den Umweltschutz.
Großen Anteil an der konzeptionellen Entwicklung und der praktischen Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg hatten LUDWIG ERHARD als Wirtschaftsminister, ALFRED MÜLLER-ARMACK (1901–1978) als Wissenschaftler und Staatssekretär unter ERHARD sowie die Wissenschaftler der sogenannten Freiburger Schule um den bereits erwähnten WALTER EUCKEN (1891–1950).
Tatsächlich war diese Konzeption sehr erfolgreich und trug entscheidend zum deutschen „Wirtschaftswunder“ nach dem Zweiten Weltkrieg bei.
Ziele der sozialen Marktwirtschaft im Einklang mit dem Grundgesetz
Die Ziele der sozialen Marktwirtschaft stehen im Einklang mit den grundlegenden Festlegungen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz (GG) vom 24.05.1949, auch wenn darin keine explizite Festlegung für eine bestimmte Form der Wirtschaftsordnung enthalten ist.
Statt dessen werden darin gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Grundziele formuliert.
Individuelle Freiheitsrechte gehören dazu ebenso wie die soziale Absicherung oder der Schutz von Ehe und Familie und der Umwelt. Wichtige ordnungsrelevante Bestimmungen des Grundgesetzes der BRD:
- Achtung und Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
- Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG)
- Grundrechte der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
- Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG)
- Garantie des Privateigentums (Art. 14 GG)
- Rechtsstaats- und Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs.1 und Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG)
- Umweltschutz als Staatsziel (Art. 20a GG)
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Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.