Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Geschichte

Als sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und unter dem Einfluss der Besatzungsmächte in den drei westlichen Besatzungszonen in Verfassungsdebatten die Frage nach Rolle und Aufgabe eines zukünftigen Staatsoberhauptes stellte, ging es auch darum, Lehren aus der Weimarer Republik zu ziehen, in der der Reichspräsident vom Volk gewählt wurde, den Oberbefehl über das Militär ausübte und in Notstandszeiten mit Regierungsgewalt (per Verordnung) ausgestattet war. In Weimar stand häufig ein politischer Präsident einem schwachen Parlament gegenüber. Die Ausstattung mit Regierungs- und Militärmacht erleichterte ADOLF HITLER (1889–1945) – Nachfolger von PAUL VON HINDENBURG (1847–1934) als Reichspräsident – ab 1934 die Beseitigung der Demokratie.

In einer Bundesrepublik sollte der Amtsinhaber mit schwachen politischen Befugnissen versehen werden, repräsentieren statt regieren. Folglich schrieben schon die meisten der in den einzelnen Ländern der drei Zonen ausgearbeiteten Vorlagen einem Staatspräsidenten kaum nennenswerte politische Aufgaben zu und schlossen eine Direktwahl aus.

Im Auftrag der 11 Ministerpräsidenten tagte vom 10.–23. August 1948 der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee und erarbeitete Richtlinien für ein Grundgesetz. Der Vorschlag der bayerischen Staatsregierung, Gastgeberin des Konvents, sah einen Bundespräsidenten mit schwachen politischen Kompetenzen, gewählt auf fünf Jahre mit Möglichkeit zur einmaligen Wiederwahl vor, dieser Vorschlag wurde Modell.
Im Parlamentarischen Rat, der ab September 1948 in Bonn tagte, waren von Anbeginn an Amt und Wahlmodus umstritten. Unstrittig war lediglich die Festlegung, dass zum Bundespräsidenten jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, gewählt werden könne.
Amt, Amtsdauer, Wahlgremium und Aufgaben wurden in Art. 54 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 fixiert und sind bis heute Gegenstand zahlreicher Auseinandersetzungen geblieben.

Die Verfassung der DDR von 1949 sah das Amt eines Präsidenten mit ebenfalls repräsentativen Befugnissen vor, bestimmt auf vier Jahre in einer gemeinsamen Sitzung der Volkskammer und der Länderkammer. Die Vollendung des 35. Lebensjahres war eine Voraussetzung für das Amt.

Ernennung

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von einer eigens dafür zusammentretenden Bundesversammlung für die Zeit von fünf Jahren. Die Bundesversammlung setzt sich aus

  • den Mitgliedern des Bundestags und
  • der gleichen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente

zusammen. In die Bundesversammlung ist jeder Deutsche über 40 Jahre vorschlagbar und wählbar. Faktisch liegt das Vorschlagsrecht bei den Parteien, die davon insbesondere koalitionspolitischen Gebrauch machen.

Sitz und Aufgaben

Der ständige Sitz des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1994 das Schloss Bellevue in Berlin.
Per Verfassung wurden dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland Aufgaben zugeschrieben, die bislang jeder Bundespräsident mit ganz unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen erfüllte. Das sind:

  • die Repräsentation nach innen mit öffentlichen Auftritten, Reden, Besuchen in den Bundesländern;
  • die Repräsentation nach außen durch Empfänge ausländischer Staatsgäste sowie durch Staatsbesuche im Ausland;
  • die völkerrechtliche Vertretung der Bundesregierung, so durch Vertragsunterzeichnungen und die Beglaubigung und den Empfang von Botschaftern und Gesandten.
  • Der Bundespräsident unterschreibt und verkündigt Gesetze, im gegebenen Fall den Gesetzgebungsnotstand und den Verteidigungsfall (s. u.).
  • Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt den gewählten Kanzler, Bundesminister, Bundesrichter und Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere.
  • Der Bundespräsident kann bei Krisen zwischen Regierung und Parlament den Bundestag auflösen.

Der Bundespräsident wirkt so an der Regierung mit, allerdings im Vergleich zum Reichspräsidenten der Weimarer Republik nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden.
In Abgrenzung zur Weimarer Republik und auch im Unterschied zu jüngeren osteuropäischen und südamerikanischen Demokratien ist das bundesrepublikanische Staatsoberhaupt zudem nicht Oberbefehlshaber über die Truppen. Dennoch gibt es eine Reihe von Verbindungen zum Militär.

  • Der Bundespräsident ist derjenige, der in der entsprechenden Situation den Verteidigungsfall verkündet.
  • Als Staatsoberhaupt hat er Anspruch auf militärische Ehren, ist Träger der Ehrenhoheit und genehmigt die Uniformen, die Dienstgradabzeichen, die Fahne und andere militärische Embleme.
    Wie bei den anderen Rechten und Pflichten auch liegt es im persönlichen Ermessen des jeweiligen Amtsinhabers, sie in den Vordergrund zu rücken – HEINRICH LÜBKE (1884–1972) schuf die Einrichtung eines ständigen Verbindungsoffiziers – oder ihr geringe Beachtung einzuräumen – THEODOR HEUSS (1894–1963) hatte für Militärisches nur pflichtgemäßes Interesse. Deutlich mehr Sympathie erübrigte HEUSS in der Ordensfrage. Von ihm stammt nicht nur der Entwurf des Verdienstordens. Er nutzte die Möglichkeit, ihn zu verleihen, ausgewählte Bürger auf den jungen Staat zu beziehen, gerne, und vermerkte: „Der Staat selber muss auch danken können.“ Jährlich wurden in der alten Bundesrepublik ca. 7 000 Orden verliehen, davon 1 000 an ausländische Bürger; seit 1990 ist die Zahl zurückgegangen. GUSTAV HEINEMANN (1899–1976) war derjenige, der den hohen Anteil an Verleihungen für den öffentlichen Dienst beklagte und den Anteil der „ausgezeichneten“ Frauen deutlich erhöhte. Der Bundespräsident darf auch zur Rückgabe des Bundesverdienstkreuzes auffordern.
  • Verdienten Persönlichkeiten kann der Bundespräsident einen Ehrensold zusprechen.
  • Als Ehrenpate kann der Bundespräsident jedem siebenten Kind einer Familie ein Geldgeschenk in Höhe von 250 € überreichen.
  • Der Bundespräsident kann Staatsbegräbnisse anordnen und – hier kommt auch seine integrierende Funktion zum Ausdruck – Spione und Terroristen begnadigen.

Jeder Bundespräsident übernimmt die Schirmherrschaft über ca. 40 Vereinigungen und Organisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz, das Deutsche Jugendherbergswerk oder den Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge. Darüber hinaus sind die Amtsinhaber – ihren persönlichen Neigungen folgend – auf die Übernahme weiterer Schirmherrschaften ansprechbar. Berühmt wurden die Bad Hersfelder Festspiele unter HEUSS.

Initiiert von Bundespräsidenten kam es zur Gründung beispielsweise der Deutschen Künstlerhilfe und wissenschaftlicher Einrichtungen, wie dem Deutschen Wissenschaftsrat. Der Bundespräsident ist in Kontakt zu Bundes- und Landeszentralen für Politische Bildung, zur Max-Planck-Gesellschaft, zur Kultusministerkonferenz.

Bundespräsidenten pflegen Kontakte zur Kunstszene, würdigen Künstler, eröffnen Ausstellungen, regen Schüler- und Berufswettbewerbe an. Bis heute profitieren Schüler von dem durch den Hamburger Industriellen KURT A. KÖRBER unterstützten Gustav-Heinemann-Preis „für die Schuljugend zum Verständnis deutscher Freiheitsbewegungen“.

Bundespräsidenten suchen zunehmend auch das Gespräch mit denen, die sie repräsentieren. Zu Empfängen des Staatsoberhaupts – von der Öffentlichkeit am deutlichsten wahrgenommen sind die traditionellen Neujahrsempfänge – sind nicht mehr nur Würdenträger zugelassen. KARL CARSTENS (1914–1992) wurde zum populären Präsidenten, damit auch zu demjenigen, der als Identifikationsfigur wirkte, durch seine Wanderungen in deutschen Regionen, die stets von Bevölkerung begleitet waren. 1983 stiftete er die „Eichendorff-Plakette“ für Gebirgs- und Wandervereine, die sich

„um die Pflege des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins besondere Verdienste erworben haben“.

Bundespräsidenten leisten auf ihre je eigene Weise Integration und Identifikation für die, die sie repräsentieren. Wichtig für das Land ist ihre Reisetätigkeit ins Ausland, denn hier sind sie ausschlaggebend dafür, wie Deutschland in den Augen der anderen Nationen wahrgenommen wird. Von kaum zu überschätzender Bedeutung ist deshalb die Rede von JOHANNES RAU (1931-2006) vor dem israelischen Parlament im Februar 2000 gewesen, denn bis heute ist aus ausländischer Sicht ein entscheidendes Kriterium für die Güte des Amtsinhabers gewesen, historisch geprägt zu sein, den Nationalsozialismus, wenn schon nicht erlitten, so zumindest erlebt zu haben.

Während dem Bundeskanzler die Politikgestaltung obliegt, ist es Aufgabe des Bundespräsidenten, zu repräsentieren. Dabei muss er die schwierige Gratwanderung beherrschen, den demokratischen Prozess voranzubringen, was durchaus Kritik an der Regierungspolitik beinhalten kann (wie sie denn auch nahezu jeder Amtsinhaber ausübte) und zugleich dem Versuch zu widerstehen, sich in Regierungsangelegenheiten einzumischen. Solche Versuche scheiterten in der Regel.

Das Amt des ersten Mannes im Staat – auf das bislang keine Frau gelangt ist – hat hohe Bedeutung. Sein Inhaber muss den Widerspruch lösen, als Einzelperson ein heterogenes Staatsvolk zu repräsentieren, das zu gesellschaftlichen, politisch-kulturellen und zeitgeschichtlichen Problemen Orientierung erwartet. Waren die jeweiligen Präsidenten bis zur Amtsübernahme politische Streiter, so müssen sie jetzt integrieren statt zu polarisieren. In unterschiedlicher Weise schöpfen sie ihre verfassungsmäßigen Befugnisse aus, mischen sich in den diplomatischen Dienst ein, scheuen auch nicht Konflikte mit dem Auswärtigen Amt. Bewähren müssen sie sich nicht nur in außergewöhnlichen Situationen, wie die Verfassungsväter dies von ihnen erwarteten. Ein starker gesellschaftlicher Wandel, wie ihn alle Demokratien in den vergangenen Jahrzehnten erlebten, politisch, militärisch und sozial, verlangt nach sinnstiftenden Symbolen. Eine Politik, die zunehmend europäisch ausgerichtet ist und entschieden wird, bedarf mehr denn je eines nationalen Symbols. Hier ist sogar ein Bedeutungszuwachs des Bundespräsidenten festzustellen. Repräsentant, Integrator und Stabilitätsanker soll er sein, und als solche haben sich die Amtsinhaber von Anbeginn an verstanden.

Die Amtsinhaber und ihre Amtsführung

Bundespräsidenten

THEODOR HEUSS (1894–1963)1949–1959
HEINRICH LÜBKE (1894–1972)1959–1969
GUSTAV HEINEMANN (1899–1976)1969–1974
WALTER SCHEEL (* 1919)1974–1979
KARL CARSTENS (1914–1992)1979–1984
RICHARD VON WEIZSÄCKER (1920-2015)1984–1994
ROMAN HERZOG (* 1934)1994–1999
JOHANNES RAU (1931–2006)1999–2004

HORST KÖHLER (* 1943)

2004–2010

CHRISTIAN WULFF (* 1959)

JOACHIM GAUCK (* 1940)

2010-2012

2012-

  

THEODOR HEUSS (Amtszeit 1949–1959) war der erste in der Reihe der Bundespräsidenten, er gab dem Amt seine Prägung und seinen Stil. Sein Ziel war ein Mentalitätenwandel vor dem Hintergrund des gerade überstandenen Nationalsozialismus. Er wollte der Demokratie zum Durchbruch verhelfen, Feldzüge gegen das Vergessen führen und gab den Bürgern Begriffe an die Hand, die sie nutzen konnten zur Orientierung in einer Gesellschaft, die ihnen fremd, manchem auch nicht genehm war. Er prägte das Wort vom „unteilbaren Deutschland“. Die Kollektivschuld formulierte er zur „Kollektivscham“ um und machte sie so akzeptabler. Seine geschliffenen Reden, seine Intellektualität übten ihre Wirkung nicht nur nach innen aus; auch im Ausland trug er zur vorsichtigen Neueinschätzung der Deutschen bei. Er setzte Maßstäbe und definierte die Möglichkeiten und Grenzen des Amtes.

Auf HEUSS und sein Anliegen, Demokratie verbreiten zu helfen, folgte im Amt HEINRICH LÜBKE (Amtszeit 1959–1969). LÜBKE nahm sich frühzeitig der Entwicklungsländer-Probleme an, lenkte den Blick von innen nach außen und verwies auf Armut und Hunger in der Dritten Welt zu einem Zeitpunkt, wo die Freigabe der Kolonien noch bevorstand. Er sah sich und das Amt als Staatsautorität, die dem Gemeinwohl zu dienen hat.

GUSTAV HEINEMANN (Amtszeit 1969–1974) in seiner Nachfolge machte sich verdient um die vielen Deutschen, die als Widerstandskämpfer in den unterschiedlichen politischen Systemen der Vergangenheit ihr Leben ließen. Er wollte deutsche Freiheitsbewegungen vor allem in den Blick der Jugend rücken und Mut zum zivilen Ungehorsam machen – eine Position, die ihm viel Kritik einbrachte und ihn zum „unbequemen Präsidenten in einem schwierigen Vaterland“ stempelte.

WALTER SCHEEL (Amtszeit 1974–1979) sollte insofern an LÜBKE anknüpfen, als er erneut Entwicklungspolitik, aber weder aus der Perspektive eines Agrarfachmanns noch als „Armenpflege“ aus karitativ-christlichen Momenten heraus, sondern als „Hilfe zur Selbsthilfe“ pflegte. Seine politische Leidenschaft war darüber hinaus die Aussöhnung zwischen den beiden Hälften Deutschlands und die mit Deutschlands Nachbarstaaten, vor allem denen im Osten Europas.

KARL CARSTENS (Amtszeit 1979–1984) war derjenige, der als Bundespräsident aller Deutschen auftrat, nicht dezidiert Minderheiten integrieren wollte, sondern als Identifikationsfigur agierte. Staatsbürger wollte er heranbilden. Das Amt stellte er stets über persönlichen Anliegen, sich selbst nahm er weit zurück.

RICHARD VON WEIZSÄCKER (Amtszeit 1984–1994) wandte sich, vergleichbar mit SCHEEL, innerdeutschen Fragen zu, als ahnte er, dass in seiner Bundespräsidenten-Zeit die beiden Hälften Deutschlands zusammenkommen würden. Als dies geschah, machte er sich zum überzeugten Streiter nicht nur für Berlin als Sitz der Regierung. Er selbst verlegte schon bald seinen Amtssitz und privaten Wohnsitz hierher und bot Integration für die Menschen im Osten an mit seinen Plädoyers an die Bonner Politiker, Rechthaberei zugunsten von Hilfestellung für die Menschen im Ostteil des Landes aufzugeben. Die Menschen im Osten ermutigte er, sich nicht nötigen zu lassen, vom eigenen Leben Abschied zu nehmen, sondern nur vom alten Regime. Sein persönliches Credo war Solidarität.

ROMAN HERZOG (Amtszeit 1994–1999) knüpfte an, wo VON WEIZSÄCKER aufhörte. Er wollte Wertedebatten in Gang setzen, Verantwortung und Leistung aufwerten, Erstarrung in Wohlstandsmentalität auflösen, denn die Gesellschaft, deren Staatsoberhaupt er war, war schon lange nicht mehr die zupackende der Nachkriegsgesellschaft. HERZOG plädierte für ein realistischeres Verhältnis der Politik zu Wirtschaft und Technik. Auch er wollte die Menschen in der ehemaligen DDR erreichen und integrieren, symbolische Geste dafür ist das Bundesverdienstkreuz, das er 1995 an 28 Bürgerrechtler verlieh.

Mit JOHANNES RAU (1999–2004) stand ein Mann an der Spitze des Staates, der innen- wie außenpolitische Akzente setzte. Nun war der Zeitpunkt gekommen, dass sich nicht nur die Deutschen zusammenfinden, sondern auch zu einem guten Umgang mit Ausländern kommen mussten. Gleich in seiner Antrittsrede sprach RAU von den unaufgebbaren Werten, die in unserer Verfassung festgeschrieben sind, nannte die Würde des Menschen und betonte, dass da nicht von der Würde der Deutschen die Rede sei. RAU bot notwendige Orientierungshilfen zum Thema Gentechnik an, benannte Chancen und Risiken der Globalisierung, drängte auf verbesserte Bildungspolitik und war das erste deutsche Staatsoberhaupt, das eingeladen wurde, vor dem israelischen Parlament zu reden. Standortbestimmung – das war seine Rolle.

Mit HORST KÖHLER (2004–2010) übernahm ein Mann das Amt, der seine Erfahrungen als Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds einbrachte. Ohne vorher jemals ein innenpolitisches Mandat in Deutschland bekleidet zu haben, mischte auch er sich öffentlich in die Tagespolitik ein und bezog u.a. Stellung in Zeiten großer Turbulenzen auf den weltweiten Finanzmärkten.
Trotzdem wird HORST KÖHLER wohl hauptsächlich als "erster deutscher Bundespräsident, der sein Amt niederlegte" in die Geschichte eingehen. Sein Rücktritt mit sofortiger Wirkung am 31.März 2010 kam für die Öffentlichkeit sehr überraschend. KÖHLER begründete diesen Schritt in seiner Rücktrittsrede mit der harschen Kritik an einem vorher gegebenen Interview zum Afghanistaneinsatz, die den nötigen Respekt vor dem Amt vermissen ließe. Hartnäckig halten sich außerdem Gerüchte, dass der eigentliche Grund für KÖHLERs Rückzug mit den finanzpolitischen Ad-hoc-Gesetzgebungen im Zuge der Griechenland-Krise zu tun hat.

Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten KÖHLER am 31. Mai 2010 wurde CHRISTIAN WULFF am 3. Juni 2010 als Bundespräsidentschaftskandidat der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP vorgestellt.
Bei der Bundespräsidentenwahl in der 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 in Berlin trat Wulff gegen JOACHIM GAUCK (Kandidat von SPD und Grünen), LUC JOCHIMSEN (Kandidatin der Linken) und FRANK RENNICKE (Kandidat der NPD) an. In zwei Wahlgängen erreichte keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit. Nachdem JOCHIMSEN und RENNICKE im dritten Wahlgang nicht mehr angetreten waren, setzte sich WULFF (625 Stimmen) gegen GAUCK ( 494 Stimmen) durch.
Zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit, am 3. Oktober 2010, löste WULFF mit seiner Äußerung, dass "der Islam inzwischen auch zu Deutschland" gehöre eine öffentliche Kontroverse aus.

Ausblick

Seit der Gründung der Bundesrepublik hat es immer wieder Stimmen gegeben, die sich kritisch zum Amt des Bundespräsidenten geäußert haben. So erscheint manchem die Vorstellung eines Staatsoberhauptes als Symbol staatlicher Souveränität veraltet. Auf der anderen Seite scheint der Bedarf an nationalen Symbolen – bei gleichzeitiger Zunahme an Politik, die nicht im Nationalen verharrt – anzuwachsen. Statt in der Bedeutungslosigkeit unterzugehen, wird das Amt möglicherweise eher einen Bedeutungszuwachs erleben, wird Erinnerungsinstitution bleiben und Vorbildfunktion ausüben.

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