- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 4 Gesellschaft im Wandel
- 4.5 Gesellschaftspolitik
- 4.5.5 Ausländerpolitik
- Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz
Deutschland ist seit vielen Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Fast 40 % der in Deutschland lebenden Zuwanderer leben hier schon seit mehr als 15 Jahren. Es fehlte bislang jedoch ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Steuerung der Zuwanderung und die Integration der Zugewanderten.
Unter Zuwanderung wird der Zuzug von Personen aus dem Ausland verstanden, die die Absicht haben, dauerhaft in Deutschland zu leben. Dazu zählen
Im politischen Sprachgebrauch werden als neutralere Begriffe
Nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen und parteipolitischem Tauziehen haben Bundestag und Bundesrat im Juli 2004 dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt (siehe PDF "Zuwanderungsgesetz" und PDF "Einzelheiten des Zuwanderungsgesetzes"). Es wurde am 5. August 2004 im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet (BGBl. I) und tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Deutschland gilt nun offiziell als Einwanderungsland. Diese Erkenntnis war den meisten Politikern und Experten bereits Anfang der 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts klar. In der nunmehr erfolgten rechtlichen Festschreibung und der zu erreichenden gesellschaftlichen Anerkennung dieser Realität liegt die historische Bedeutung des Zuwanderungsgesetzes. Dazu Prof. Dr. RITA SÜSSMUTH (Vorsitzende der unabhängigen Kommission „Zuwanderung“):
„Mit der breiten (parlamentarischen) Mehrheit aber kann sich niemand mehr aus den Aussagen dieses Gesetzes verabschieden, zum Beispiel, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist. Das wird anhalten, und die Aufgabe lautet, Zuwanderung zu gestalten“ (28.09.2004).
Das Zuwanderungsgesetz beendet eine Diskussion, in deren Verlauf die hier lebenden Ausländer stets unter Rechtfertigungszwang standen. Pauschal geführte Debatten über mangelnde Integrationswilligkeit, über die Zuwanderung in die Sozialsysteme und über mögliche terroristische Gefahren, die von Ausländern ausgehen könnten, haben ausländische Mitbürger verleumdet und herabgewürdigt.
Die Landtagswahlen in Hessen 1999 gewann die CDU auch mit Wahlkampfaussagen gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Anschließend entfachten die Unionsparteien eine Diskussion über die so genannte „deutsche Leitkultur“, an der sich in Deutschland lebende Ausländer zu orientieren hätten.
Mit dem Zuwanderungsgesetz könnte Sachlichkeit in ein Politikfeld – die deutsche Ausländerpolitik – einkehren, das wie kein Zweites von parteipolitischen, ideologischen und emotionalen Auseinandersetzungen gekennzeichnet war. Das Gesetz stifte gesellschaftlichen Frieden, sagte Bundesinnenminister OTTO SCHILY am 9. Juli 2004 im Bundesrat. Die Zuwanderung sei aber so zu regeln, dass sie den Interessen des Landes und den Interessen der Zuwanderer diene.
Das Zuwanderungsgesetz ist Teil der Neugestaltung der Ausländer- und Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland seit 1998. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz, welches am 1. Januar 2000 eingeführt wurde, setzt es in einem zweiten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen.
Der Titel des Gesetzes (siehe PDF "Zuwanderungsgesetz" und PDF "Einzelheiten des Zuwanderungsgesetzes") lautet: „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“.
Im Mittelpunkt steht das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“, kurz Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es löst das bislang geltende Ausländergesetz (1991) ab und regelt nunmehr umfassend Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Förderung der Integration von Ausländern aus dem Nicht-EU-Ausland. Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:
Das Gesetz enthält Vorschriften zur Einreise von Ausländern in das Bundesgebiet und zu möglichen Aufenthaltszwecken sowie zur Aufenthaltsbeendigung und zum Asylverfahren.
Am 28. März 2007 beschloss das Bundeskabinett ANGELA MERKELS die Reform des Zuwanderungsgesetzes mit dem unter anderem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf eine integrationsorientierte Anpassung des Ehegattennachzugs, mit der ein Mindestalter gefordert sowie der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vor der Einreise eingeführt werden. Für geduldete Ausländer mit einem Aufenthalt von acht bzw. sechs Jahren wird eine gesetzliche Altfallregelung in Form einer einmaligen Stichtagsregelung geschaffen, die die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung ergänzt.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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