Abrüstungsvereinbarungen und Rüstungskontrolle

Abrüstung, Rüstungskontrolle und -begrenzung

Abrüstung ist im engeren Sinn der Abbau oder die Verminderung von Waffenbestand und Truppenstärke bis hin zu vollständiger Abrüstung. Im weiteren Sinn schließt Abrüstung auch Maßnahmen der Rüstungsbegrenzung und -kontrolle ein.

Geschichte der internationalen Abrüstung

Erste Ansätze einer internationalen Abrüstung gab es Ende des 19. Jh. Zu dieser Zeit waren die imperialistischen Großmächte in einen offenen Rüstungswettlauf eingetreten, speziell das Deutsche Reich und Großbritannien beim Bau von Kreuzern und Großkampfschiffen. Öffentlich und in den Parlamenten wurde über Heeresstärken und Militärhaushalte im Vergleich zwischen den Landmächten Deutschland und Frankreich, Russland und Österreich-Ungarn diskutiert. 1914 hatte sich die Interessenkoalition von Rüstungsindustrie, Militär (auch „Schule der Nation“ genannt) und öffentlichen Organisationen (Deutscher Flottenverein, Deutscher Kolonialverein, Alldeutscher Verband u. a.), die zum Kern des modernen Militarismus wurde, herausgebildet.
Befürworter einer allgemeinen und totalen Abrüstung waren ehedem nur die pazifistischen Friedensgesellschaften in Deutschland und Österreich – an ihrer Spitze BERTHA VON SUTTNER – sowie einzelne Intellektuelle und Diplomaten. 1899 fand die erste Haager Friedenskonferenz von 26 Teilnehmerstaaten statt. Ihr Ziel, eine allgemeine Abrüstung einzuleiten, wurde nicht erreicht. 1907 einigten sich 44 Staaten mit der „Haager Landkriegsordnung“ über den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten im Versailler Friedensvertrag weitgehende Rüstungsbeschränkungen auferlegt, die zugleich der Beginn einer allgemeinen Abrüstung sein sollten. Die Abrüstungskonferenzen des Völkerbundes scheiterten jedoch an den gegensätzlichen Interessen der Staaten.

Mit den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Entwicklung von Atomwaffen sowie weitreichenden Raketen wurde in den 1950er-Jahren die Abrüstungspolitik zu einer Dringlichkeit in neuer Dimension

  • wegen der Gefahr eines Weltkrieges mit Atomwaffen und
  • wegen der Gefahr der Weiterverbreitung dieser Waffen an immer mehr Staaten.

Seit Beginn der 1960er-Jahre, nach der Kubakrise 1962, wurden zahlreiche international bedeutsame Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen ausgehandelt und überwiegend in Kraft gesetzt.
In der Gegenwart steht die Aufgabe, auch den internationalen Waffenhandel zu unterbinden sowie die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.

Resultate bisheriger Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik

Gemessen an der Forderung, den Krieg durch allgemeine und totale Abrüstung aus dem Leben der Völker zu verbannen, den Waffenhandel zu unterbinden und die Welt zumindest von Massenvernichtungsmitteln zu befreien, sind die Resultate bisheriger Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik bescheiden. Das hat zwei Gründe:

  1. Die Staaten sehen ihre Sicherheit immer noch am ehesten durch militärische Stärke garantiert, im Extremfall durch militärische Überlegenheit und einen militärgestützten Supermacht-Status.
     
  2. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sind neue Risiken für die internationale Sicherheit entstanden.

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, also Nuklearwaffen, chemischen und biologischen Waffen (ABC-Waffen) beinhaltet eine Zerstörungsgefährdung mit überregionalen Auswirkungen. Die Möglichkeiten des Erwerbs von Material und Know-how-Technologien über den Handel haben sich mit dem Ende des Kalten Krieges deutlich verbessert. Es besteht zudem die Gefahr, dass Staaten und Regime, die sich bedroht und international benachteiligt fühlen, dieses Know-how illegal beschaffen. Der Waffenhandel mit seinen hohen Gewinnspannen hat sich globalisiert und kriminalisiert – nicht mehr nur Staaten handeln mit Waffen.
Der internationale Terrorismus verfügt über eigene Netzwerke, die von staatlichen Strukturen unabhängig sind. Darüber hinaus sind aus dem Zusammenbruch der Sowjetunion vier neue Atomwaffenstaaten hervorgegangen: neben Rußland die Ukraine, Weißrußland und Kasachstan.
Abrüstungspolitik (ARP) zielt darauf,

  • die materielle Kriegsvorbereitung,
  • Rüstungswettläufe und
  • die Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln

zu stoppen, rückgängig zu machen und die Ergebnisse zu kontrollieren (verifizieren).

Politische Mittel

Dabei werden solche politischen Mittel genutzt, wie

  • Abrüstungsdiplomatie,
  • Unterbreiten von Vorschlägen zur Abrüstung,
  • Initiieren von Verhandlungen,
  • Vorlegen von Entwürfen für Abrüstungsabkommen,
  • Einrichten von Überwachungskommissionen.

Vor allem geht es darum,

  • angehäufte Waffenbestände auszumustern und zu vernichten (z. B. Panzer, Raketen),
     
  • Entwicklung und Produktion von Massenvernichtungsmitteln (z. B. chemischer und bakteriologischer Waffen) zu verbieten,
     
  • Entwicklung und Produktion von inhumanen Waffen (z. B. Erblindungswaffen, Nervengase, Personenminen) zu verbieten,
     
  • waffenfreie Zonen zu errichten (z. B. in der Antarktis, auf dem Meeresboden, im Kosmos),
     
  • Rüstungsbudgets zu verringern.

Rüstungskontrollpolitik

Rüstungskontrollpolitik (RKP) richtet sich darauf, die Rüstungen der Staaten gemeinsam zu begrenzen und zu kontrollieren, und zwar so, dass ein militärisches Gleichgewicht erhalten bleibt und Fehlreaktionen sowie Krieg aus Zufall auszuschließen sind.

Das kann erreicht werden durch:

  • Abbau von Überkapazitäten auf beiden Seiten,
  • Festlegung von Höchstgrenzen bei Zahl und Reichweite von Waffensystemen,
  • Festlegung von Höchstgrenzen bei Produktionskapazitäten,
  • Absenken von Rüstungsausgaben,
  • „Einfrieren“ bestehender Militärpotenziale (dürfen nicht verändert oder umgruppiert werden),
  • Verbot der Entwicklung neuer Waffensysteme oder Waffengattungen,
  • Testverbote für Atomwaffen.
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