Lärm ist heute eine erhebliche Umweltbelastung, die auch zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Lautstärken über 85 dB sind schädlich. Wesentlichen Anteil an der Lärmbelästigung hat der Fahrzeugverkehr. Die explosionsartige Verbrennung von Benzin oder Dieselkraftstoff im Zylinder des Motors ist mit einer starken Geräuschentwicklung verbunden. Durch Schalldämpfer kann der Lärm, den ein Fahrzeug im Betrieb verursacht, verringert werden. Schalldämpfer sind für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gesetzlich vorgeschrieben.
Starker Fahrzeugverkehr erzeugt Lärm. Verkehrslärm hat den größten Anteil an der Lärmbelastung.
Ein Schalldämpfer besteht im Wesentlichen aus mehreren Kammern, die mit Stahl- oder Glaswolle ausgefüllt sind. Durch kleine Öffnungen strömen die Verbrennungsgase in diese Kammern. Für die Wirkungsweise gilt: Die im Motor bei der Verbrennung des Kraftstoffs entstehenden Geräusche werden mit den Verbrennungsgasen in die Kammern des Schalldämpfers geleitet. Dort wird ein erheblicher Teil des Schalls durch die Stahl- oder Glaswolle absorbiert (aufgenommen). Aus energetischer Sicht wird Energie des Schalls in thermische Energie umgewandelt. Damit wird ein Teil des Schalls "vernichtet" und damit der bei der Verbrennung von Kraftstoff entstehende Schall gedämpft.
Schalldämpfer sind nur eine Möglichkeit, die Geräusche bei Fahrzeugen zu begrenzen. Weitere Möglichkeiten bestehen darin,
Für Fahrzeuge sind Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen (Bild 3). Diese Regelung gilt für Neufahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen tritt nicht selten der Effekt auf, dass andere Fahrzeugteile mitschwingen und so die Geräuschentwicklung gesteigert wird.
Geräuschgrenzwerte für verschiedene Fahrzeuge bis 1989 (rot), zwischen 1989 und 1995 blau) und ab 1995 (grün)
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