- Lexikon
- Physik
- 6 Atom- und Kernphysik
- 6.2 Kernumwandlungen und Radioaktivität
- 6.2.3 Radioaktive Strahlung
- Nachweis radioaktiver Strahlung
Radioaktive Strahlung lässt sich nicht mit unseren Sinnesorganen erfassen. Um sie nachzuweisen, müssen ihre Wirkungen genutzt werden. Wichtige Nachweismöglichkeiten sind
Zählrohre gibt es in sehr unterschiedlichen Bauformen. Bei ihnen wird die ionisierende Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt. Je größer die Intensität der Strahlung ist, umso mehr Impulse kann man registrieren. Eine spezielle Bauform ist das Geiger-Müller-Zählrohr. Genauere Informationen dazu sind unter diesem Stichwort zu finden.
Lichtdicht verpackte Filme werden durch radioaktive Strahlung geschwärzt. Die Schwärzung ist umso stärker, je intensiver die auftreffende Strahlung ist. Genutzt wird diese Nachweismöglichkeit bei Dosimeterplaketten, die Personen tragen müssen, die beruflich mit Strahlung in Berührung kommen können. Genauere Informationen sind unter dem Stichwort "Dosimeterplakette" zu finden.
Dosimeterplakette (geöffnet)
Eine dritte Möglichkeit, radioaktive Strahlung nachzuweisen, ist die Nebelkammer. Auch hier wird die ionisierende Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt. In der Nebelkammer bilden sich bei radioaktiver Strahlung Spuren, die den Weg der Strahlung markieren. Vergleichbar ist das mit den Kondensstreifen, die sich hinter einem Flugzeug bilden. Genauere Informationen sind unter dem Stichwort "Nebelkammer" zu finden.
Weitere Möglichkeiten für den Nachweis radioaktiver Strahlung sind:
Stand: 2010
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