Gedankenexperimente sind ein legitimes Mittel der Naturwissenschaften, speziell der Physik, für die Aufstellung und Überprüfung von Hypothesen. Sie haben nichts mit Spekulation oder Gedankenspielerei zu tun. Dazu müssen sie aber nach bestimmten Regeln durchgeführt werden:
Beispiel 1: Gesetze für den freien Fall
Der italienische Naturwissenschaftler GALILEO GALILEI (1564-1642) untersuchte experimentell die Bewegung von Körpern längs einer geneigten Ebene (Bild 1) und fand auf diese Weise die Gesetze für gleichmäßig beschleunigte Bewegungen. Die experimentelle Untersuchung für den freien Fall war zu dieser Zeit nicht möglich. Man war weder in der Lage, ein Vakuum herzustellen, noch war es möglich, die auftretenden kurzen Fallzeiten zu messen. Möglich war aber die gedankliche Übertragung der gefundenen Gesetze unter der Bedingung, dass der freie Fall ebenfalls eine gleichmäßig beschleunigte Bewegung ist und der Luftwiderstand vernachlässigt wird. Damit konnten auch Gesetze für den freien Fall formuliert werden, die sich in späteren Untersuchungen als zutreffend erwiesen haben.
GALILEI ermittelte experimentell die Fallgesetze. Die Übertragung auf den freien Fall war nur im Gedankenexperiment möglich.
Beispiel 2: Synchronisation von Lichtuhren
Der deutsche Physiker ALBERT EINSTEIN (1879-1955) entwickelte im Rahmen seiner speziellen Relativitätstheorie eine ganze Reihe von Gedankenexperimenten, z. B. zur Relativität der Gleichzeitigkeit oder zur Zeitdilatation. Nähere Erläuterungen sind unter diesen Stichworten zu finden. Ein gut überschaubares Beispiel ist auch das von ihm angegebene Verfahren der Synchronisation von Uhren in einem Inertialsystem. Das ist Voraussetzung dafür, das man die Gleichzeitigkeit von Ereignissen feststellen kann.
Dabei geht man (gedanklich) folgendermaßen vor:
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