Bei der kaufmännischen Zinsrechnung, insbesondere bei Abrechnungen zwischen Banken und Kunden, wird die Kontokorrentrechnung (Rechnung mit Soll und Haben) verwendet. Die Kontenseiten werden dabei aus der Sicht der Bank bezeichnet. Habenposten sind also für den Bankkunden, Guthaben, Gutschriften, Einzahlungen, Überweisungseingänge usw.
Sollposten sind für den Bankkunden Verbindlichkeiten, Abhebungen, Überweisungsausgänge, Abbuchungen eigener Schecks usw.
Nach § 335 HGB (Handelsgesetzbuch) müssen Kontokorrentkonten mindestens einmal jährlich abgerechnet werden.
Dazu bedient man sich einer Zinsstaffel.
Dabei wird nach jeder Kontoveränderung der Betrag (Saldo) ermittelt, der bis zur nächsten Veränderung verzinst wird.
Für jeden dieser Beträge werden die Zinszahlen (Soll- oder Habenzinszahlen) ermittelt und zum Abrechnungszeitpunkt addiert.
Die Summe der Habenzinszahlen dividiert durch den entsprechenden Zinsteiler ergibt die Habenzinsen. Analog ergibt die Summe der Sollzinszahlen dividiert durch den entsprechenden (im Allg. niedrigeren) Zinsteiler die Sollzinsen.
Bei der Kontoabrechnung kommen dann meist noch Kontoführungsgebühren sowie Portokosten u. Ä. hinzu.
Bei der Ermittlung von Zeitspannen wird von einem Jahr ausgegangen, das 12 Monate zu je 30 Tagen umfasst, also 360 Tage hat.
Bei den Datumsangaben zählt entweder nur der erste oder nur der letzte Tag mit, niemals beide.
Bei der Zinsrechnung zählt bei der Ermittlung von Zeitspannen entweder nur der erste
oder nur der letzte Tag mit, niemals beide.