Zinsen sind der Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinne werden mitunter auch Mieten und Pacht als Zinsen angesehen.
Für den Kreditgeber sind Zinsen der Ertrag aus der Geldanlage. Für den Kreditnehmer sind die Zinsen die Kosten für das erhaltene Geld.
Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe variiert je nach der Länge der Leihfristen.
Deshalb gibt es unterschiedliche Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt. Durch geldpolitische Maßnahmen kann die Höhe des Zinssatzes beeinflusst werden, außerdem können Zinsgrenzen vorgeschrieben werden.
Im Bankwesen werden Aktiv- oder Sollzinsen, Passiv- oder Habenzinsen unterschieden.
Im Handelsrecht werden vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen unterschieden. Hier entsteht Zinspflicht in der Regel nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben. Ohne Vereinbarung sind aber Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern.
In der Finanzbuchhaltung sind Zinsen ein Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Dabei handelt es sich um
- Aufwandszinsen,
- Ertragszinsen,
- Fremdkapitalzinsen und
- Skonti.
Im Steuerrecht fallen entsprechend den Steuern laut Abgabenordnung bei Verzug Zinsen an.
Zinsenberechnung
Die finanzmathematische Berechnung der Zinsen beruht auf folgender Formel:
(Z = Zinsen, K = Kapital, p = Zinsfuß)
Der Zinsfuß ist meist synonym mit der Zinsrate gebraucht. Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen in Prozent aus.
Beispiel:
Wie hoch sind die Zinsen in einem Jahr, wenn ich bei einem Zinsfuß (Zinssatz) von 3,5% 1000,00 € spare?
Die Zinsen betragen 35,00 €.