Ein Preisnachlass bei sofortiger Barzahlung heißt Skonto (Mehrzahl – Skonti). Ein Preisnachlass unter bestimmten Bedingungen (z. B. Sommerschlussverkauf) wird als Rabatt bezeichnet.
Skonti werden bei bestimmten Zahlungen vom Rechnungssteller (Zahlungsempfänger) gewährt, wenn gewisse Fristen eingehalten werden.
Im deutschen Wirtschaftsleben sind Skonti von 2% oder von 3% üblich, wenn die Zahlungen in Fristen von 10, 20 oder in Ausnahmefällen auch 30 Tagen erfolgen.
Die jeweiligen Bedingungen legt der Zahlungsempfänger fest und vermerkt sie auf seiner Rechnung. Er ist allerdings nicht verpflichtet, überhaupt Skonti zu gewähren. Die Absicht des Gewährens von Skonti ist, einen möglichst raschen Zahlungseingang zu erzielen. Dies ist u. a. dann sinnvoll, wenn die Herstellung der Ware über Kredite, für die Zinsen zu zahlen sind, finanziert wurde.
Das Berechnen von Skonti und der möglicherweise erzielten Einsparung von Zinsen erfordert das Anwenden von Prozent- und Zinsrechnung.
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Stand: 2010
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