Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen gewährt der Verkäufer oftmals einen Preisnachlass. Wenn bestimmte Preisnachlässe grundsätzlich bei Vorliegen gewisser Bedingungen gewährt werden, spricht man vom Rabatt. So gibt es Rabatte z. B. für sofortige Barzahlung, für die Abnahme größerer Mengen (Mengenrabatt), für bestimmte Abnehmerkreise (Händlerrabatt) oder für Betriebsangehörige (Firmenrabatt).
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Stand: 2010
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