Nominalzins/Effektivzins

Effektivzins

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis „effektiver Jahreszins“. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer Preis bestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit „anfänglicher effektiver Jahreszins“ bezeichnet.
Im Wesentlichen wird der Effektivzins vom

  • Nominalzins,
  • dem Auszahlungskurs (Damnum),
  • der Tilgung,
  • der Tilgungsverrechnung (soweit der Termin der Tilgungsverrechnung von den Zahlungsterminen abweicht) und
  • der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.

Mithilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.
Beispiel: Zwar hat die Notwendigkeit zur Angabe des Effektivzinses zu einer höheren Transparenz der Finanzierungsprodukte beigetragen, jedoch finden auch weiterhin wesentliche Kostenfaktoren keine Berücksichtigung. Dies kann zu folgendem Ergebnis führen:
Ein „Häuslebauer“ entscheidet sich für einen Darlehensgeber, der einen geringfügig niedrigeren Effektivzins ausweist als ein anderer Darlehensgeber. Der Anbieter mit dem niedrigeren Effektivzins, für den der Kunde sich entschieden hat, verlangt jedoch im Gegensatz zum anderen Darlehensgeber Bereitstellungszinsen für die noch nicht abgenommenen Darlehensbeträge bis zur Fertigstellung der Immobilie. Eventuell verlangt er auch noch Zuschläge für die Auszahlung des Darlehens in Teilbeträgen nach Baufortschritt.
Sowohl Bereitstellungszinsen, die von nahezu allen Banken sowie der Mehrzahl der Versicherungsunternehmen verlangt werden, als auch Teilzahlungszuschläge werden bei der Berechnung des Effektivzinses nicht berücksichtigt, da kein Darlehensgeber wissen kann, wann eine Immobilie tatsächlich fertiggestellt ist. Der „Häuslebauer“ hätte mit Sicherheit viel Geld gespart, wenn seine Wahl auf das Darlehen des vermeintlich teureren Anbieters (höherer Effektivzins, jedoch keine Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge) gefallen wäre.

Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zins, der sich ergibt bei Zugrundelegung des jeweiligen Nennwerts eines Wertpapiers (bei Anleihen der garantierte Zins), ohne Berücksichtigung irgendwelcher Inflations- oder Deflationsraten.
Der Nominalzins ist der jährlich zu entrichtende Zins für das Nominalkapital.
Die vereinbarte Tilgung und der Nominalzins bestimmen die Höhe der laufenden monatlichen Belastung. Es muss vereinbart werden, ob der Nominalzins fest (Zinsfestschreibung) oder variabel ist.

Wer ein Haus bauen will, muss die Belastung genau prüfen.

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Nominalzins/Effektivzins - Beispiel Belastung
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