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- 7 Planimetrie
- 7.6 Dreiecke
- 7.6.1 Dreiecksarten
- Dreiecksungleichung, Beweis
Bei der Konstruktion von Dreiecken (und Vierecken) spielen neben den Kongruenzsätzen weitere allgemeine Gesetzmäßigkeiten eine Rolle, zum Beispiel die folgenden:
Der zuletzt angeführte Sachverhalt ist die sogenannte Dreiecksungleichung, für die wegen ihrer Bedeutsamkeit im Folgenden ein Beweis angegeben werden soll.
Nebenstehende Figur macht zunächst anschaulich einsichtig, dass der Weg von A über C nach B länger ist als der direkte Weg von A nach B. Das heißt, liegen drei Punkte A, B und C nicht auf einer Geraden, so gilt: |
Wir beweisen nun die Dreiecksungleichung.
Für die Seitenlängen a, b und c eines Dreiecks mit (ohne Beschränkung der Allgemeinheit)
ist dabei zu zeigen, dass gilt. Das heißt, zu zeigen ist:
Für gibt es einen Punkt D zwischen A und C mit (obiges Bild). Für die Winkelgrößen gilt dann
,
da jeder Innenwinkel eines Dreiecks stets kleiner ist als jeder der nicht anliegenden Außenwinkel (Außenwinkelsatz).
Da dem größeren Winkel stets die größere Seite gegenüberliegt, gilt also (im Dreieck ABD):
Für den Fall folgt analog auch . Gilt aber , so ist trivialerweise erfüllt.
Damit ist die Dreiecksungleichung bewiesen und kann in Kurzfassung folgendermaßen formuliert werden:
Die Summe zweier Dreiecksseiten ist stets größer als die dritte Seite.
Wir betrachten dazu folgendes Beispiel:
Man konstruiere ein Dreieck ABC mit .
Zunächst entsteht der Eindruck, dass das Dreieck ABC nach dem Kongruenzsatz sss eindeutig bestimmt sei.
Zeichnet man nun zuerst , dann ist der Punkt C durch Kreise um A mit und B mit bestimmt. Diese schneiden sich in diesem Fall aber nicht. Folglich gibt es kein Dreieck mit vorgegebenen Seitenlängen, da sie die Dreiecksungleichungen nicht erfüllen. Zwar ist a + c > b (2,4 cm + 4,4 cm > 1,8 cm) und
b + c > a (1,8 cm + 4,4 cm > 2,4 cm), aber es gilt nicht
b + a > c (denn 1,8 cm + 2,4 cm < 2,4 cm).
Anmerkung: Wenn man feststellen will, ob man ein Dreieck mit den drei vorgegebenen Seitenlängen a, b und c zeichnen kann, so bietet sich folgendes einfaches Verfahren an:
Man ordnet a, b und c der Größe nach. Ist dann etwa , so braucht man nur zu prüfen, ob ist. Nur in diesem Fall existiert das entsprechende Dreieck, denn mit gilt und wegen ist auch .
Beweisfigur zur Dreiecksungleichung
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