In der Restklasse liegen alle ganzen Zahlen, die Vielfache von m sind. Deshalb kann man die Teilbarkeitsrelation in mithilfe der Kongruenz wie folgt definieren:
In der Menge der Restklassen modulo m werden eine Addition und eine Multiplikation erklärt, die sich auf die Operationen der Repräsentanten stützen, aber nicht von der Wahl der Repräsentanten abhängig sind:
Diese wichtige Eigenschaft der Restklassen bildet die Grundlage für die Beweise der im Folgenden angeführten Teilbarkeitsregeln.
- Satz: Es sei mit und
Dann gilt:
(1) genau dann, wenn mit und .
(2) genau dann, wenn (wobei die Quersumme von z ist)
(3) genau dann, wenn (wobei die alternierende Quersumme von z ist)
Da mit gleichwertig ist, ergeben sich die genannten Teilbarkeitsregeln aus den entsprechenden Kongruenzen.
Beweis von (1):
Aus folgt nach und damit , d.h.:
Das ist gleichbedeutend mit
Ganz analog erhält man aus die Relation und damit
Aus folgt und damit
Beweis von (2):
, da aus die Relation folgt.
Gleiches gilt für die Kongruenz modulo 9.
Beweis von (3):
, da aus die Relationen und folgen.
Die Teilbarkeitsregeln für 9 und 11 können auch für Rechenkontrollen angewendet werden. Da ist, folgt aus , dass ist. Das wird im Folgenden an zwei Beispielen demonstriert.
Anmerkung: Natürlich kann man statt 9 und 11 auch 2 und 3 oder 3 und 7 wählen, aber um eine Gleichheit zu überprüfen ist die Wahrscheinlichkeit größer, wenn sie bis auf Vielfache von 99 statt bis auf Vielfache von 6 oder 21 übereinstimmt.
Beispiel 1:
Neunerprobe:
Elferprobe:
Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass richtig gerechnet wurde.
Beispiel 2:
Neunerprobe:
Wegen wurde hier mit Sicherheit falsch gerechnet.
Die Kongruenzrechnung ist auch ein wichtiges Hilfsmittel für die Kalenderrechnung, worauf hier nicht näher eingegangen werden wird. Aber die Tatsache, dass sich im Normalfall (kein Schaltjahr) der zu einem Datum gehörende Wochentag von Jahr zu Jahr um einen Tag verschiebt, ist aus der Kongruenzrechnung offensichtlich, da ist.